Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot Förderung berechnen: Zulagen 2027 | beatvest

Altersvorsorgedepot Förderung erklärt: bis zu 540 EUR Grundzulage, 300 EUR Kinderzulage, Sonderausgabenabzug. 4 Rechenbeispiele.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderung ist beitragsproportional: Je mehr du einzahlst, desto mehr bekommst du vom Staat.
  • Grundzulage: 50 Cent pro Euro bis 360 EUR, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 EUR. Maximum: 540 EUR pro Jahr.
  • Kinderzulage: Bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 EUR bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Sonderausgabenabzug: Beiträge steuerlich absetzbar, Günstigerprüfung durch das Finanzamt.
  • Bereits mit 30 EUR pro Monat liegt die Förderquote bei 50 Prozent.

Wie funktioniert die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus drei Bausteinen: der Grundzulage, der Kinderzulage und dem Sonderausgabenabzug. Die Zulagen fließen direkt in dein Depot und werden dort mitverzinst.

Das System ist beitragsproportional: Jeder eingezahlte Euro löst eine bestimmte Zulage aus. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur alten Riester-Rente, bei der die Zulage pauschal war (175 EUR) und die volle Zulage nur bei Erreichen eines komplizierten Mindesteigenbeitrags floss.

Beim Altersvorsorgedepot ist die Logik einfach: Mehr einzahlen bedeutet mehr Zulage. Und die Förderquote ist bei kleinen Beiträgen sogar höher als bei großen.

Die Grundzulage: Bis zu 540 EUR pro Jahr

Die Grundzulage besteht aus zwei Stufen.

Stufe 1: 50 Cent pro Euro (hohe Förderquote)

Für jeden Euro, den du einzahlst, legt der Staat 50 Cent oben drauf. Das gilt für die ersten 360 EUR Eigenbeitrag pro Jahr (30 EUR pro Monat).

Maximale Zulage in Stufe 1: 180 EUR.

Das bedeutet: Schon mit 30 EUR pro Monat bekommst du 180 EUR Zulage, eine Förderquote von 50 Prozent.

Stufe 2: 25 Cent pro Euro (immer noch attraktiv)

Ab dem 361. Euro gibt der Staat noch 25 Cent pro Euro dazu. Das gilt für weitere 1.440 EUR Eigenbeitrag (von 361 bis 1.800 EUR pro Jahr).

Maximale Zulage in Stufe 2: 360 EUR.

Grundzulage gesamt

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 EUR pro Jahr (150 EUR pro Monat) bekommst du die volle Grundzulage:

180 EUR (Stufe 1) + 360 EUR (Stufe 2) = 540 EUR Grundzulage

Das ist dreimal mehr als die alte Riester-Grundzulage von 175 EUR.

Förderquote nach Beitragshöhe

Monatlicher Beitrag Eigenbeitrag/Jahr Grundzulage Förderquote
10 EUR 120 EUR 60 EUR 50%
30 EUR 360 EUR 180 EUR 50%
50 EUR 600 EUR 240 EUR 40%
100 EUR 1.200 EUR 390 EUR 33%
150 EUR 1.800 EUR 540 EUR 30%

Die Tabelle zeigt: Die Förderquote sinkt mit steigendem Beitrag, bleibt aber selbst bei maximaler Einzahlung bei 30 Prozent. In Stufe 1 (bis 30 EUR/Monat) beträgt sie sogar 50 Prozent.

[IMAGE: Grafik Förderquote nach Beitragshöhe Altersvorsorgedepot]

Die Kinderzulage: 300 EUR pro Kind und Jahr

Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Zulage von bis zu 300 EUR pro Jahr. Wie die Grundzulage ist auch die Kinderzulage beitragsproportional: Für jeden eingezahlten Euro bekommst du 1 EUR Kinderzulage, bis zur Obergrenze von 300 EUR pro Kind.

Wer bekommt die Kinderzulage?

Ein zulageberechtigter Elternteil erhält die Kinderzulage. In der Regel wird sie dem Elternteil zugeordnet, dem auch das Kindergeld ausgezahlt wird.

Wie viel muss ich für die volle Kinderzulage einzahlen?

Für die volle Kinderzulage brauchst du mindestens 300 EUR Eigenbeitrag pro Kind und Jahr (25 EUR pro Monat pro Kind).

Die Kinderzulage und die Grundzulage werden aus demselben Eigenbeitrag berechnet. Du musst keine separaten Beträge einzahlen.

Vergleich mit Riester

Bei der Riester-Rente gab es eine pauschale Kinderzulage von 185 EUR (Kinder vor 2008) oder 300 EUR (Kinder ab 2008). Die neue Kinderzulage beträgt einheitlich 300 EUR, unabhängig vom Geburtsjahr.

Mittelbar Zulageberechtigt: Förderung für Ehepartner

Wenn dein Ehepartner oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist, bist du als mittelbar Zulageberechtigt ebenfalls förderfähig. Die Zulage ist auf maximal 175 EUR begrenzt und richtet sich nach den Beitragszahlungen der unmittelbar berechtigten Person.

Voraussetzung: Du zahlst mindestens 120 EUR pro Jahr (10 EUR pro Monat) in einen eigenen Altersvorsorgevertrag ein. Der Sonderausgabenabzug steht mittelbar Zulageberechtigt nicht zu.

Der Berufseinsteigerbonus: 200 EUR einmalig

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 EUR vom Staat. Der Bonus wird automatisch gutgeschrieben.

Warum das wichtig ist

200 EUR klingen nicht nach viel. Aber mit dem Zinseszinseffekt über 40+ Jahre wachsen diese 200 EUR zu einem deutlich größeren Betrag. Bei 6 Prozent Rendite werden aus 200 EUR über 42 Jahre rund 2.300 EUR.

Der Sonderausgabenabzug: Der versteckte zweite Hebel

Neben den Zulagen gibt es einen zweiten Förderhebel, den viele übersehen: den Sonderausgabenabzug.

So funktioniert es

Du kannst deine Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeitrag plus Zulagen, maximal 1.800 EUR + Zulagen) als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage vorteilhafter ist.

Günstigerprüfung: So rechnet das Finanzamt

Das Finanzamt vergleicht:

  • Variante A: Die Zulage bleibt auf dem Vertrag.
  • Variante B: Der Sonderausgabenabzug ist höher als die Zulage.

Wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist, bekommst du die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Die Zulage bleibt trotzdem auf dem Vertrag.

Rechenbeispiel: Sonderausgabenabzug

Bruttoeinkommen: 50.000 EUR Eigenbeitrag: 1.800 EUR/Jahr Zulagen: 540 EUR Absetzbar als Sonderausgaben: 2.340 EUR Steuerersparnis (ca. 35% Grenzsteuersatz): 819 EUR Abzüglich Zulagenanspruch: 540 EUR Zusätzliche Steuererstattung: 279 EUR

In diesem Fall bekommst du 540 EUR Zulage auf dem Vertrag plus 279 EUR Steuererstattung auf dein Konto. Gesamtvorteil: 819 EUR.

Wann lohnt sich der Sonderausgabenabzug besonders?

Je höher dein Einkommen und damit dein Grenzsteuersatz, desto wahrscheinlicher übertrifft der Sonderausgabenabzug die Zulage. Ab einem Bruttoeinkommen von ca. 40.000 EUR (Ledige) lohnt sich ein genauer Blick.

Praxis-Tipp: Du musst dich nicht aktiv entscheiden. Trage einfach deine Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung ein. Das Finanzamt rechnet automatisch die günstigere Variante.

Vier Rechenbeispiele: So viel Förderung bekommst du

Beispiel 1: Maximale Grundzulage (Angestellte, 35, keine Kinder)

Sarah zahlt 150 EUR pro Monat ein.

Eigenbeitrag: 1.800 EUR/Jahr Grundzulage Stufe 1: 360 x 0,50 = 180 EUR Grundzulage Stufe 2: 1.440 x 0,25 = 360 EUR Grundzulage gesamt: 540 EUR Gesamtbeitrag im Depot: 2.340 EUR Förderquote: 30%

Sarah bekommt 540 EUR vom Staat. Das sind 45 EUR pro Monat geschenkt.

Beispiel 2: Elternteil mit 2 Kindern (Teilzeit, 38)

Anna zahlt 100 EUR pro Monat ein und hat zwei Kinder.

Eigenbeitrag: 1.200 EUR/Jahr Grundzulage: 390 EUR Kinderzulage: 2 x 300 EUR = 600 EUR Gesamtförderung: 990 EUR Gesamtbeitrag im Depot: 2.190 EUR Förderquote: 83%

Anna bekommt 990 EUR Förderung. Sie zahlt 1.200 EUR ein und der Staat legt fast genauso viel oben drauf. Mit Kindern ist die Förderquote enorm.

Beispiel 3: Berufseinsteiger (23, erster Job)

Tim startet mit 50 EUR pro Monat.

Eigenbeitrag: 600 EUR/Jahr Grundzulage: 240 EUR Berufseinsteigerbonus (1. Jahr): 200 EUR Gesamtförderung im 1. Jahr: 440 EUR Förderquote im 1. Jahr: 73%

Im ersten Jahr bekommt Tim 440 EUR vom Staat bei nur 600 EUR Eigenbeitrag. Ab dem zweiten Jahr sind es 240 EUR Grundzulage (Förderquote 40%).

Beispiel 4: Mindestbeitrag (Geringverdiener, 45)

Petra zahlt den Mindestbeitrag von 10 EUR pro Monat.

Eigenbeitrag: 120 EUR/Jahr Grundzulage: 60 EUR Gesamtbeitrag im Depot: 180 EUR Förderquote: 50%

Auch mit nur 10 EUR pro Monat bekommt Petra 60 EUR Zulage. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent.

In unserer Arbeit mit Banken erleben wir, dass viele Menschen denken, staatliche Förderung lohne sich nur für Besserverdiener. Das Gegenteil stimmt: Gerade bei kleinen Beiträgen ist die Förderquote am höchsten. 50 Prozent bei 30 EUR pro Monat, das schlägt jede andere Anlageform.

Häufige Fehler bei der Förderung vermeiden

Fehler 1: Zu wenig einzahlen

Der Mindestbeitrag für die Förderberechtigung liegt bei 120 EUR pro Jahr (10 EUR pro Monat). Wer darunter liegt, bekommt keine Zulagen. Der Mindestbeitrag ist aber gleichzeitig die Schwelle: Ab 10 EUR pro Monat gibt es Förderung.

Fehler 2: Zulagen nicht beantragen

Zulagen fließen nicht automatisch. Du musst sie beantragen. Am einfachsten per Dauerzulagenantrag: Einmal Vollmacht erteilen, der Anbieter beantragt jedes Jahr automatisch.

Fehler 3: Kinderzulage vergessen

Die Kinderzulage muss separat beantragt werden. Vergiss nicht, Änderungen (neues Kind, Kindergeldempfänger wechselt) dem Anbieter mitzuteilen.

Fehler 4: Sonderausgabenabzug nicht nutzen

Trage deine Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung ein (Anlage AV). Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch. Wer keine Steuererklärung macht, verschenkt möglicherweise eine zusätzliche Steuererstattung.

Fazit

Die Förderung beim Altersvorsorgedepot ist einfach aufgebaut und für fast jeden attraktiv. Die beitragsproportionale Struktur belohnt jeden eingezahlten Euro, egal ob 10 oder 150 EUR pro Monat.

Drei Faustregeln:

  1. Bis 30 EUR pro Monat liegt die Förderquote bei 50 Prozent. Für den Einstieg reicht das.
  2. Bei 150 EUR pro Monat bekommst du die maximale Grundzulage von 540 EUR. Das ist der Sweet Spot.
  3. Mit Kindern wird die Förderung noch stärker: Bis zu 300 EUR pro Kind, das kann die Gesamtförderung verdoppeln.

Vergiss nicht, die Zulagen per Dauerzulagenantrag zu beantragen und deine Beiträge in der Steuererklärung anzugeben. So holst du das Maximum heraus.

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Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge, Stand Juni 2026
  2. Deutscher Bundestag: Debatte zur Reform der privaten Altersvorsorge, März 2026
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Statistik zur privaten Altersvorsorge

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FAQ

Wie beantrage ich die Zulagen?
Wann werden die Zulagen ausgezahlt?
Muss ich den vollen Beitrag von 1.800 EUR einzahlen, um Förderung zu bekommen?
Kann ich mehr als 1.800 EUR pro Jahr einzahlen?
Bekommen beide Elternteile die Kinderzulage?
Verliere ich die Förderung, wenn ich ein Jahr lang nicht einzahle?
Wie funktioniert die Günstigerprüfung genau?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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