Du willst wissen, ob du Bürgergeld bekommst – und vor allem, wie viel? Dann hilft dir ein Bürgergeld-Rechner weiter.
Damit kannst du ganz unkompliziert und anonym herausfinden, ob ein Anspruch besteht und wie hoch die Leistung in deinem Fall ungefähr ausfallen könnte. Du gibst ein, wie viele Personen in deinem Haushalt leben, wie hoch dein Einkommen ist und was du für Miete zahlst. Das Ergebnis ist natürlich nicht bindend, aber es verschafft dir einen guten ersten Überblick, bevor du den offiziellen Antrag beim Jobcenter stellst. Ideal, wenn du dich vorbereiten willst – ohne gleich einen Berg Papier auszufüllen.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können.
Es wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt und hat das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und das Sozialgeld ersetzt. Geregelt ist das Bürgergeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere in § 19 SGB II. Anspruch haben erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die in Deutschland wohnen, hilfebedürftig sind und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Die rechtliche Grundlage stützt sich zusätzlich auf das Grundgesetz, genauer auf Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsprinzip), die dem Staat die Pflicht auferlegen, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren.
Finanziert wird das Bürgergeld vollständig aus Steuermitteln und ausgezahlt wird es durch das Jobcenter.
Was bekommt man beim Bürgergeld alles bezahlt?
Wer Bürgergeld bekommt, erhält nicht nur irgendeinen Betrag aufs Konto, sondern ein ganzes Paket aus Leistungen, das dafür sorgt, dass man trotz finanzieller Not den Alltag bewältigen kann. Es geht darum, das Nötigste abzusichern, aber auch ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe möglich zu machen. Was genau gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab, aber es gibt ein paar feste Bestandteile, die fast immer dazugehören.
Man bekommt den monatlichen Regelbedarf. Der ist gedacht für Dinge wie Lebensmittel, Kleidung, Strom, Hygieneartikel, Telefon oder Fahrkarten. Das ist der Grundbetrag, mit dem man seinen Alltag bestreiten soll.
Dazu kommen die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung. Die Wohnung muss angemessen sein, also nicht übertrieben groß oder teuer, aber das Jobcenter übernimmt in der Regel die volle Miete, wenn man innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen bleibt. Es gibt zusätzliche Leistungen für besondere Lebenslagen. Wer schwanger ist, alleinerziehend, chronisch krank oder behindert lebt, bekommt einen sogenannten Mehrbedarf. Der soll helfen, wenn das Leben etwas teurer wird, weil die Umstände es erfordern.
Wer kaum Geld hat, kann sich auch bestimmte Anschaffungen nicht leisten. Dafür gibt es einmalige Leistungen. Zum Beispiel, wenn man eine neue Wohnung bezieht und noch keine Möbel hat. Oder wenn ein Kind eingeschult wird und man Schulmaterialien braucht.
Kinder und Jugendliche bekommen zusätzlich Unterstützung für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören Beiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Klassenfahrten oder Nachhilfe. Auch das Schulessen kann übernommen werden. Und dann gibt es noch Hilfe beim Wiedereinstieg in Arbeit. Wer zum Beispiel eine Weiterbildung macht, kann einen Bonus bekommen. Wer eine Umschulung anfängt, bekommt manchmal Zuschüsse für Fahrtkosten oder Lernmaterial. Das Bürgergeld will nicht nur auffangen, sondern auch in Bewegung bringen.
Alles zusammen ergibt ein System, das im besten Fall dafür sorgt, dass man nicht komplett rausfällt aus der Gesellschaft, auch wenn das Konto leer ist. Man bekommt das, was nötig ist, um sich aufrappeln zu können – mit ein bisschen Luft zum Atmen, nicht nur Stillstand.
Die Leistungen im Überblick:
- Regelbedarf (Lebensmittel, Kleidung, Strom)
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung, Alleinerziehung)
- Einmalige Leistungen (z. B. für Erstausstattung Wohnung oder Kleidung)
- Bildung und Teilhabe (z. B. Schulmaterial, Nachhilfe, Sportvereine)
- Förderung von Weiterbildung und Arbeitsaufnahme
Ziel ist nicht nur das finanzielle Überleben, sondern auch gesellschaftliche Teilhabe und die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt – mit Rechten, aber auch Pflichten.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?
Bürgergeld (nach SGB II) erhalten Menschen, die grundsätzlich arbeiten können, aber ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern – also Erwerbsfähige ab 15 Jahren bis zum Renteneintritt.
Grundsicherung (nach SGB XII) ist für nicht erwerbsfähige Personen, z. B. dauerhaft voll Erwerbsgeminderte oder Menschen im Rentenalter, die hilfebedürftig sind.
Beide Leistungen sichern das Existenzminimum, unterscheiden sich aber z. B. bei Zuständigkeiten (Jobcenter vs. Sozialamt), Vermögensfreigrenzen und Zielrichtung: Bürgergeld setzt auf aktive Vermittlung und Förderung, Grundsicherung auf reine Absicherung ohne Arbeitsmarktbezug.
Unter welchen Bedingungen bekommt man Bürgergeld?
Bürgergeld bekommst du nur dann, wenn du es wirklich brauchst – und wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.
Im Gesetz (genauer gesagt: im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II) ist ziemlich genau geregelt, wer Anspruch hat. Damit du dir nicht mühsam Gesetzestexte zusammensuchen musst, bekommst du hier alles auf einen Blick – ausführlich, aber verständlich.
1. Du musst im richtigen Alter sein
Der erste Punkt ist simpel: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein – und noch nicht das Rentenalter erreicht haben. Denn das Bürgergeld richtet sich an Menschen, die grundsätzlich arbeitsfähig sind. Kinder unter 15 bekommen kein eigenes Bürgergeld, sondern werden über die „Bedarfsgemeinschaft“ ihrer Eltern berücksichtigt. Menschen im Rentenalter bekommen stattdessen Grundsicherung im Alter.
Und du musst in Deutschland wohnen – also deinen gewöhnlichen Aufenthalt hier haben. Das heißt nicht nur, hier gemeldet zu sein, sondern dass du hier auch tatsächlich lebst. Wer z. B. dauerhaft im Ausland wohnt, bekommt kein Bürgergeld – auch nicht, wenn er mal in Deutschland gearbeitet hat.
2. Du musst erwerbsfähig sein
Du musst gesund und belastbar genug sein, um mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können – egal ob als Angestellter, Selbstständiger oder im Minijob. Und zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht in einer geschützten Werkstatt oder ähnlichem.
Das heißt nicht, dass du sofort einen Job annehmen musst. Aber du musst in der Lage sein, grundsätzlich arbeiten zu können – mit oder ohne Unterstützung.
Wenn du zum Beispiel krankgeschrieben bist, heißt das nicht automatisch, dass du aus dem Bürgergeld-System fällst. Es kommt auf die Prognose an: Kannst du in den nächsten sechs Monaten wieder arbeiten oder nicht?
Ist das unklar, prüft das z. B. der Rentenversicherungsträger. Bis dahin bekommst du Bürgergeld vorläufig – damit du nicht durchs Raster fällst.
3. Du musst hilfebedürftig sein
Das ist der Kern der Sache. Bürgergeld bekommst du nur, wenn du es brauchst. Und das heißt: Dein eigenes Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Dann springt der Staat ein – aber nur dann.
Einkommen heißt: Lohn, Rente, Unterhalt, Kindergeld, Minijobs, Nebeneinkünfte.
Vermögen heißt: Bargeld, Bankguthaben, Aktien, Wertgegenstände, Immobilien.
In den ersten zwölf Monaten gibt es eine Karenzzeit: Du darfst z. B. bis zu 40.000 € eigenes Vermögen behalten (plus 15.000 € für jede weitere Person im Haushalt). Erst nach dieser Zeit wird genauer geprüft, ob du eigenes Vermögen zur Sicherung deines Lebensunterhalts einsetzen musst.
Was oft vergessen wird: Auch wenn du „nur“ ein kleines Einkommen hast – wenn dein Bedarf höher ist als dein Einkommen, kannst du Bürgergeld bekommen. Auch Aufstocker gehören dazu, also Menschen, die arbeiten, aber trotzdem nicht genug verdienen.
4. Du lebst allein oder in einer Bedarfsgemeinschaft
Du kannst Bürgergeld als Einzelperson bekommen – oder als Teil einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Das ist eine Gruppe von Personen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind und füreinander einstehen (müssen).
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören z. B.:
- Ehe- oder Lebenspartner*innen (auch wenn sie nicht verheiratet sind, aber zusammenleben)
- Kinder unter 25, die im Haushalt der Eltern wohnen
- Pflegebedürftige Angehörige, wenn sie im gleichen Haushalt leben
- Manchmal auch: Partner*innen ohne Trauschein, wenn sie länger als ein Jahr zusammen wohnen oder ein gemeinsames Kind haben
Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft werden Einkommen und Vermögen gegenseitig angerechnet. Wenn also dein Partner gut verdient, aber du selbst nichts hast, bekommst du möglicherweise trotzdem kein Bürgergeld – weil der Partner dich mitversorgen muss. Das nennt sich wirtschaftliche Verflechtung.
5. Du hast ein Aufenthaltsrecht
Wenn du Deutsche*r bist, ist das Thema schnell erledigt. Als EU-Bürgerin oder Drittstaatsangehöriger sieht es etwas komplexer aus.
EU-Bürger*innen können Bürgergeld bekommen, wenn sie in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Wenn sie länger arbeitslos sind, müssen sie nachweisen, dass sie sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten – z. B. durch einen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren.
Nicht-EU-Bürger*innen (Drittstaatenangehörige) haben meist erst nach drei Monaten Aufenthalt Anspruch – und auch nur, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis haben. Wer aus humanitären Gründen in Deutschland lebt (z. B. anerkannte Geflüchtete), hat meist vollen Anspruch auf Bürgergeld.
Ein Beispiel:
Wenn du mit einem „Chancenaufenthaltsrecht“ in Deutschland lebst, kannst du Bürgergeld bekommen – wenn du dich aktiv um Integration bemühst, also z. B. einen Sprachkurs machst oder Arbeit suchst.
Wann hat man keinen Anspruch auf Bürgergeld?
Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf Bürgergeld. Es gibt klare Regeln, und wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, geht der Antrag leer aus. Manchmal liegt’s am Einkommen, manchmal am Aufenthaltsstatus oder einfach daran, dass man Leistungen verwechselt. Hier die wichtigsten Fälle, in denen man kein Bürgergeld bekommt:
- Wenn man nicht in Deutschland wohnt: Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen. Wer hier nur gemeldet ist, aber eigentlich im Ausland lebt, hat keinen Anspruch.
- Wenn man zu jung oder schon in Rente ist: Bürgergeld gibt’s nur zwischen dem 15. Lebensjahr und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wer jünger ist, läuft über die Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Wer älter ist, bekommt Grundsicherung im Alter.
- Wenn man dauerhaft nicht arbeiten kann: Das Bürgergeld richtet sich an Menschen, die grundsätzlich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könnten. Wer gesundheitlich nicht in der Lage dazu ist, fällt nicht unter das SGB II, sondern unter das SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung).
- Wenn das Einkommen oder Vermögen reicht: Bürgergeld ist eine Hilfe bei echter finanzieller Not. Wer genug verdient oder Ersparnisse hat, die über den Freibeträgen liegen, bekommt keine Leistung. In der Karenzzeit darf man zwar etwas mehr behalten, aber auch da gibt’s Grenzen.
- Wenn man andere Leistungen noch nicht ausgeschöpft hat: Bürgergeld ist nachrangig. Erst wenn Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Wohngeld oder Unterhalt nicht ausreichen, kann Bürgergeld dazukommen. Wer diese Möglichkeiten nicht nutzt, wird abgelehnt.
- Wenn man die Regeln nicht einhält: Wer keine Unterlagen einreicht, Termine beim Jobcenter schwänzt oder Maßnahmen verweigert, riskiert Leistungskürzungen. Bei wiederholter Verweigerung kann die Zahlung auch ganz eingestellt werden.
- Wenn man keinen gesicherten Aufenthalt hat: EU-Bürger müssen entweder gearbeitet haben oder schon länger in Deutschland leben. Drittstaatsangehörige brauchen eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. Wer sich noch im Asylverfahren befindet oder nur geduldet ist, fällt oft raus.
Bürgergeld ist also nichts, was man einfach so bekommt. Es ist eine Absicherung für den Notfall – aber eben nur dann, wenn wirklich alle Voraussetzungen stimmen. Wer sich nicht sicher ist, sollte besser nachfragen, bevor es am Ende nur einen Ablehnungsbescheid gibt.
Wie hoch ist eigentlich das Bürgergeld?
Bürgergeld ist kein fixer Pauschalbetrag für alle, sondern richtet sich danach, wer du bist, wie du lebst, ob du Kinder hast, wie alt du bist und ob es besondere Lebenslagen gibt.
Die Höhe wird jedes Jahr neu berechnet – und orientiert sich an Preisentwicklung und Löhnen.
Im Jahr 2025 bleiben die Regelsätze auf dem Niveau von 2024. Grund dafür ist eine Besonderheit in der Berechnung: Obwohl sich rechnerisch eine Kürzung ergeben hätte, verhindert das Gesetz genau das – es darf nicht weniger gezahlt werden als im Vorjahr. Also: Nullrunde statt Erhöhung.
Was kommt zusätzlich zum Regelbedarf dazu?
Je nach Lebenslage können Mehrbedarfe dazukommen. Das sind prozentuale Zuschläge, die auf den Regelbedarf aufgeschlagen werden, wenn du besondere Ausgaben hast, die nicht vom normalen Betrag gedeckt sind.
Hier ein paar typische Beispiele:
- Alleinerziehend mit einem Kind unter 7: 36 Prozent zusätzlich → 202,68 € obendrauf
- Alleinerziehend mit fünf Kindern: 60 Prozent → 337,80 € extra
- Schwanger ab der 13. Woche: 17 Prozent → 95,71 €
- Mensch mit Behinderung (Merkzeichen G): 35 Prozent → 197,05 €
Auch Miete und Heizkosten werden übernommen – aber nur, wenn sie angemessen sind. Was „angemessen“ heißt, hängt von der Stadt, der Haushaltsgröße und dem Mietspiegel ab. Wer zu teuer wohnt, hat in der Regel zwölf Monate Zeit, um etwas Günstigeres zu finden, bevor gekürzt wird.
Bürgergeld beantragen: Welche Unterlagen braucht man für das Bürgergeld?
Wer Bürgergeld beantragen will, muss erstmal eins tun: nachweisen, dass der Anspruch tatsächlich besteht. Das heißt nicht nur einen Antrag ausfüllen, sondern auch belegen, wer man ist, wie man lebt, was man verdient oder nicht verdient, und was man besitzt oder nicht besitzt.
Das kann mühsam wirken, ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Die Jobcenter brauchen diese Unterlagen, um deine Lage korrekt zu prüfen und die Leistung richtig zu berechnen.
Persönliche Nachweise:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (bei Nicht-EU-Bürgern)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Mutterpass (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Bescheinigungen bei gesundheitlichen Einschränkungen
Nachweise zur Wohnsituation:
- Mietvertrag mit Angabe zu Kaltmiete, Nebenkosten und Wohnfläche
- Mietbescheinigung des Vermieters (wenn vorhanden)
- Heizkostenabrechnung der letzten Abrechnungsperiode
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Kreditverträge, Nachweise über laufende Belastungen
- Einweisungsbescheide bei Unterbringung in Einrichtungen
Einkommensnachweise:
- Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate
- Arbeitsverträge, Kündigungs- oder Aufhebungsverträge
- Bescheide über Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt
- Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate (inkl. PayPal, Kreditkartenkonten)
- Bei Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide der letzten zwei Jahre, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Anlage EKS
Vermögensnachweise:
- Sparbücher und Kontoauszüge von Tagesgeld- und Festgeldkonten
- Depotauszüge
- Bausparverträge
- Lebens- und Rentenversicherungen (mit Angaben zum Rückkaufswert)
- Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Kauf- oder Leasingverträge
- Nachweise über Immobilienbesitz, Grundstücke, Hausanteile
Weitere Nachweise bei besonderen Lebenslagen:
- Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahren
- Unterhaltstitel, Scheidungsurteile oder Umgangsvereinbarungen
- Nachweis über gesetzliche Betreuung (Betreuerbestellungsurkunde)
- Haftentlassungsbescheinigung
Hinweise zur Antragstellung:
- Antrag kann formlos gestellt werden, offizielle Formulare beschleunigen das Verfahren
- Unterlagen als Kopien einreichen, Originale nur bei persönlicher Identitätsprüfung mitbringen
- Digitale Antragstellung möglich über jobcenter.digital
- Fehlen Unterlagen, folgt ein Mitwirkungsschreiben mit Frist zur Nachreichung
Der Antrag kann erstmal formlos sein, also ein einfacher Brief oder eine kurze Nachricht. Die formellen Antragsformulare bekommst du beim Jobcenter oder online. Je mehr Unterlagen du gleich vollständig einreichst, desto schneller läuft das Verfahren.
Du kannst deine Unterlagen auch digital hochladen – über jobcenter.digital. Aber auch da gilt: Die Identität muss verifiziert werden, entweder mit Personalausweis, De-Mail oder bei einem Termin vor Ort.
Fehlt etwas, bekommst du eine Frist zur Nachreichung. Kommt dann trotzdem nichts, wird dein Antrag nicht bewilligt oder nur vorläufig – mit Schätzwerten, was im Zweifel weniger Geld bedeutet.
Wie lange dauert es, bis ein Bürgergeldantrag bearbeitet wird?
Im Idealfall ist dein Antrag nach zwei bis vier Wochen durch. Das klappt aber nur, wenn du alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht hast. Sobald etwas fehlt – Kontoauszüge, Mietvertrag, Einkommensnachweise – geht nichts weiter. Dann meldet sich das Jobcenter, du musst nachreichen, und die Uhr läuft langsamer.
Wie schnell dein Antrag bearbeitet wird, hängt also von drei Dingen ab:
- wie vollständig deine Unterlagen sind,
- wie komplex dein Fall ist,
- und wie ausgelastet das zuständige Jobcenter gerade ist.
Wenn alles passt und dein Fall unkompliziert ist, bekommst du den Bewilligungsbescheid meist innerhalb eines Monats.
Wenn was fehlt, falsch ist oder unklar bleibt, kann es deutlich länger dauern – in manchen Fällen sogar mehrere Monate. In sehr komplexen Fällen oder wenn du häufiger Unterlagen nachreichen musst, kann die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monate betragen.
Diese sechs Monate sind gesetzlich das Maximum. Wenn bis dahin nichts passiert ist, obwohl du alles abgegeben hast, kannst du eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Das ist kein Drama, sondern ein normales Mittel, um Bewegung in den Fall zu bringen.
Wichtig zu wissen: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast. Das heißt: Auch wenn der Antrag erst im März bewilligt wird, aber du ihn im Januar gestellt hast, bekommst du Geld für Januar und Februar nachgezahlt.
Und wenn du nicht so lange warten kannst – zum Beispiel, weil das Konto leer ist oder du deine Miete nicht zahlen kannst – dann gibt es die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Vorschuss nach § 42 SGB I zu beantragen. Das ist ein Abschlag auf die spätere Leistung, damit du nicht komplett ohne Geld dastehst.
FAQ: Bürgergeld-Rechner
Wie viel Geld bekommt man bei Bürgergeld?
Wie viel du bekommst, hängt davon ab, wie alt du bist, wie du wohnst und ob du besondere Bedarfe hast. Die Regelsätze 2025 sehen so aus:
- 563 Euro für Alleinstehende oder Alleinerziehende
- 506 Euro pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft
- 451 Euro für volljährige Personen in stationären Einrichtungen
- 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre
Zusätzlich bekommst du
- Miete und Heizkosten, wenn sie angemessen sind
- Mehrbedarfe bei besonderen Situationen (z. B. Schwangerschaft oder Alleinerziehung)
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Du bekommst Bürgergeld, wenn du
- zwischen 15 Jahren und Rentenalter bist
- mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst
- dauerhaft in Deutschland wohnst
- deinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kannst
Auch nicht erwerbsfähige Personen können Bürgergeld bekommen, wenn sie mit jemandem zusammenleben, der erwerbsfähig ist. Wer zu wenig verdient, kann Bürgergeld zur Aufstockung bekommen.
Welche Unterlagen brauche ich für Bürgergeld?
Du brauchst verschiedene Nachweise, damit dein Antrag bearbeitet wird.
Persönliche Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Mutterpass (wenn du schwanger bist)
- Schwerbehindertenausweis
Einkommensnachweise
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Bescheide über andere Leistungen
- Bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide, Anlage EKS
Nachweise zu Wohnkosten
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Heizkostenabrechnung
Nachweise zu Vermögen
- Sparbücher, Depots, Bausparverträge
- Versicherungen mit Rückkaufswert
- Fahrzeugpapiere
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?
Bürgergeld ist für Menschen, die grundsätzlich arbeiten können.
Grundsicherung bekommst du, wenn du dauerhaft nicht arbeiten kannst, z. B. im Rentenalter oder bei voller Erwerbsminderung.
Bürgergeld wird vom Jobcenter gezahlt, Grundsicherung vom Sozialamt.
Beim Bürgergeld gibt es Förderangebote, bei der Grundsicherung geht es nur um die reine Absicherung.
Wird beim Bürgergeld auch die Miete bezahlt?
Ja, das Jobcenter übernimmt
- Kaltmiete
- Betriebskosten (Wasser, Müll etc.)
- Heizkosten
Nicht übernommen werden
- Strom
- Telefon und Internet
Im ersten Jahr nach Antrag werden die tatsächlichen Wohnkosten akzeptiert. Danach musst du unter Umständen umziehen oder Kosten senken, wenn die Wohnung zu teuer ist.
Was bekommen Bürgergeld-Empfänger alles bezahlt?
Du bekommst regelmäßig
- den Regelbedarf
- Miete und Heizkosten
- Zuschläge bei Mehrbedarf (z. B. bei Alleinerziehung, Krankheit, Schwangerschaft)
Außerdem kannst du zusätzliche Leistungen erhalten wie
- Bildung und Teilhabe (für Kinder und Jugendliche)
- Erstausstattung (z. B. Möbel, Kleidung)
- Krankenversicherung
- Bewerbungskosten, Fahrtkosten
- Weiterbildungen oder Coachings
Welche Kosten muss ein Bürgergeldempfänger selbst bezahlen?
Diese Ausgaben musst du aus deinem Regelbedarf selbst bezahlen:
- Strom
- Telefon, Handy, Internet
- Lebensmittel
- Kleidung
- Körperpflege
- Fahrkarten, Mobilität
- Freizeit, Sport, Kultur
Außer du hast einen anerkannten Mehrbedarf, dann gibt es dafür extra Geld.
Wie groß darf meine Wohnung bei Bürgergeld sein?
Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach der Haushaltsgröße:
- 1 Person bis 50 m²
- 2 Personen bis 60 m²
- 3 Personen bis 75 m²
- 4 Personen bis 90 m²
- 5 Personen bis 105 m²
- jede weitere Person plus 15 m²
Bei besonderen Fällen, z. B. Behinderung oder geteiltes Sorgerecht, kann es Ausnahmen geben. Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, hast du nach der Karenzzeit ein halbes Jahr Zeit, etwas Passenderes zu finden.
Wie lange bekommt man Bürgergeld?
Bürgergeld wird meist für 12 Monate bewilligt. Manchmal auch nur für 6 Monate, zum Beispiel
- wenn du selbstständig bist
- wenn dein Einkommen stark schwankt
- wenn du in einer teuren Wohnung lebst
Vor Ablauf musst du den Antrag verlängern. Solange du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du auch weiterhin Bürgergeld. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Wenn Unterlagen fehlen oder der Fall kompliziert ist, kann es auch bis zu 6 Monate dauern.