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Mit diesen 5 Formularen erhältst du garantiert mehr Rente (2025)

Wenn Du Deine Rente erhöhen willst, solltest Du keine Zeiten verschenken. Mit den richtigen Formularen lassen sich Kindererziehung, Studium oder Auslandsarbeit anrechnen – das bringt Dir mehr Rentenpunkte. Auch freiwillige Einzahlungen lohnen sich, wenn Du früher in Rente willst.

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Du willst im Alter mehr rausbekommen? Dann lohnt sich ein Blick auf Deinen Versicherungsverlauf – und auf ein paar wenig bekannte Formulare.

Denn mit den richtigen Angaben kannst Du Dir Rentenpunkte sichern, die oft vergessen werden: durch Kindererziehung, Studium, Ausbildung oder Zeiten im Ausland. Diese fünf Formulare sorgen dafür, dass Deine Rente spürbar steigt – ganz ohne zusätzliche Beiträge.

Mit diesen Formularen holst Du mehr aus Deiner Rente raus

Viele verschenken bares Geld, weil sie wichtige Zeiten im Lebenslauf nicht für die Rente geltend machen. Ob Studium, Kindererziehung oder Arbeit im Ausland – für all das gibt es eigene Formulare bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Du sie rechtzeitig nutzt, bekommst Du mehr Entgeltpunkte, vermeidest Abschläge oder sicherst Dir überhaupt erst den Anspruch auf Rente.

Einige Anträge erhöhen direkt die Rentenhöhe – andere verbessern Deinen Versicherungsverlauf, damit Du überhaupt auf die nötigen Jahre kommst. Hier ein Überblick über die wichtigsten fünf Formulare:

Formular Wofür ist das? Was bringt es Dir?
V0800 Kindererziehungszeiten anrechnen Bis zu 3 Jahre pro Kind als Beitragszeit – 1 Rentenpunkt pro Jahr
V0410 Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung Zeiten ohne Beiträge werden trotzdem anerkannt – verbessert Deinen Rentenverlauf
V0510 Schule oder Studium ab 17 Anrechnung von bis zu 8 Jahren – auch ohne Abschluss
E207D Arbeit im EU-Ausland Ausländische Zeiten zählen für Deine deutsche Rente mit
V0210 Abschläge bei früher Rente ausgleichen Du zahlst freiwillig ein – und bekommst dafür später mehr Rente

Diese Anträge kosten Dich nichts – außer etwas Zeit. Du kannst sie online stellen, per Post einschicken oder persönlich bei der Rentenversicherung abgeben. Und selbst, wenn Du Dir unsicher bist: Es lohnt sich, prüfen zu lassen, was sich anrechnen lässt. Jeder Entgeltpunkt zählt – aktuell sind das rund 38 Euro pro Monat mehr Rente.

Antrag V0510: So lässt Du Deine Schul- und Studienzeit auf die Rente anrechnen

Wenn Du nach dem 17. Geburtstag zur Schule oder Uni gegangen bist, kannst Du dafür Rentenpunkte bekommen.

Dafür musst Du den Antrag V0510 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Angerechnet werden Schulzeiten an Gymnasien, Fachschulen oder Unis – auch wenn Du das Studium nicht abgeschlossen hast. Maximal acht Jahre lassen sich anrechnen, allerdings nur, wenn Du in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt hast, also zum Beispiel nicht gleichzeitig gearbeitet hast.

Wichtig: Es zählen nur echte Ausbildungszeiten. Promotionszeiten oder Urlaubssemester musst Du separat angeben. Auch ein Berufsabschluss ist keine Voraussetzung. Was Du brauchst: Eine Bescheinigung der Schule oder Uni über die Dauer und Art Deiner Ausbildung. Die bekommst Du direkt bei der Einrichtung – per E-Mail oder über ein Onlineformular, z. B. bei der Uni Mainz oder Heidelberg.

Falls Du keine Unterlagen mehr hast, kannst Du notfalls auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

So stellst Du den Antrag

Du kannst das Formular V0510 auf der Website der Rentenversicherung herunterladen oder telefonisch anfordern.

Ausfüllen musst Du Angaben zu Deiner Person und zur Ausbildungszeit. Als Nachweise reichst Du z. B. eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Zeugnis ein. Das geht auf dem Postweg oder schneller über das eService-Portal. Dort kannst Du die Unterlagen direkt hochladen. Digital dauert es oft nur 2–4 Wochen, per Papier eher 6–8 Wochen.

Vergleich Papier-Antrag Digitaler Antrag
Dauer 4-8 Wochen 2-4 Wochen
Nachweise per Post oder Fax per Upload
Bearbeitungsstatus keine Info Online einsehbar

Tipp: Auch abgebrochene Ausbildungen oder Studiengänge zählen.

Bildungszeiten sorgen später nicht nur für mehr Rente, sie können auch die Steuerlast im Alter senken – weil die spätere Rente anders besteuert wird. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, am besten direkt nach dem Berufseinstieg.

Antrag V0410: So rechnest Du Krankheitszeiten, Studium oder Arbeitslosigkeit auf Deine Rente an

So rechnest Du Krankheitszeiten, Studium oder Arbeitslosigkeit auf Deine Rente an

Lücken im Lebenslauf müssen später nicht auch Lücken im Rentenbescheid sein. Mit dem Antrag V0410 kannst Du viele Lebensphasen, in denen Du keine Beiträge gezahlt hast, trotzdem für Deine Rente anrechnen lassen – zum Beispiel, wenn Du länger krank warst, studiert hast oder arbeitslos gemeldet warst. Auch Schwangerschaft und Mutterschutz zählen dazu.

Die Phasen müssen nach dem 17. Geburtstag liegen und jeweils mindestens sechs Monate dauern – bei Fachschulen mindestens 600 Stunden Unterricht.

Typische Zeiten, die Du mit dem V0410 melden kannst:

  • Krankheit oder Reha, wenn Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig warst
  • Mutterschutz, zum Beispiel die gesetzlichen Schutzfristen
  • Arbeitslosigkeit, auch mit Hartz IV nach 2010
  • Studium oder Ausbildung, egal ob mit oder ohne Abschluss

Für jede dieser Phasen brauchst Du Nachweise – z. B. eine Immatrikulationsbescheinigung, eine Reha-Bestätigung oder eine Bestätigung der Agentur für Arbeit. Falls Dir etwas fehlt, kannst Du auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Antrag stellen – digital oder per Papier

Den Antrag bekommst Du online bei der Deutschen Rentenversicherung oder telefonisch. Ausfüllen geht schnell, wenn Du die Belege bereit hast. Bei komplexeren Fällen (z. B. DDR-Ausbildung) hilft Dir ein Versichertenberater.

Vergleich Papier-Antrag Digitaler Antrag
Dauer 4-8 Wochen 2-4 Wochen
Nachweise per Post oder Fax per Upload
Bearbeitungsstatus keine Info Online einsehbar

Tipp: Wenn Du Dein Studium oder Deine Ausbildung eintragen lässt, bringt Dir das bis zu 0,75 Rentenpunkte für drei Jahre – das kann sich im Alter spürbar auszahlen.

Und weil Anrechnungszeiten den steuerpflichtigen Anteil Deiner Rente senken, profitierst Du auch steuerlich.

Antrag V0800: So holst Du Dir mehr Rente für die Kindererziehung

Kindererziehung bringt nicht nur schlaflose Nächte, sondern auch Rentenpunkte – wenn Du sie richtig meldest.

Mit dem Antrag V0800 rechnest Du bis zu drei Jahre pro Kind auf Deine Rente an. Diese Zeit zählt als vollwertige Beitragszeit, auch wenn Du in der Zeit gar nicht gearbeitet hast. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommst Du zweieinhalb Rentenpunkte, für jüngere Kinder sogar drei volle Punkte. Das bringt bis zu 114 Euro Rente pro Kind und Monat (Stand 2025).

Zusätzlich kannst Du sogenannte Berücksichtigungszeiten geltend machen – das ist die Zeit bis zum 10. Geburtstag Deines Kindes. Diese wirkt sich zwar nicht direkt auf die Rente aus, hilft aber, wichtige Wartezeiten zu erfüllen – etwa für die vorgezogene Altersrente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren.

Zeitraum Wirkung auf Rente Rentenpunkte (%)
Kindererziehung (0-3 Jahre) Zählt als Beitragszeit bis zu 3,0
Berücksichtigungszeit (3–10 Jahre) Hilft bei Wartezeiten keine Punkte

Für den Antrag brauchst Du neben Deinen Daten vor allem die Geburtsurkunden der Kinder. Erziehst Du ein Stief- oder Pflegekind, musst Du das zusätzlich mit dem Formular V0805 belegen. Gab es Unterbrechungen in der Erziehung – etwa durch Heimaufenthalte – musst Du das ebenfalls angeben. Wenn Du Dir die Erziehungszeit mit dem anderen Elternteil teilst, müsst Ihr beide zustimmen, wer sie anrechnet.

Du kannst den Antrag klassisch per Post schicken oder über das eService-Portal der Rentenversicherung online einreichen. Das spart im Schnitt zwei Wochen Bearbeitungszeit.

Wenn Du also Kinder erzogen hast, lohnt sich der Antrag auf jeden Fall – selbst wenn das schon viele Jahre zurückliegt. Die Anrechnung ist auch rückwirkend möglich. Achte aber darauf, dass alle Nachweise vollständig sind – dann sicherst Du Dir Geld im Alter, das Dir zusteht.

Weiter Anträge: Auslandszeiten anrechnen lassen und Abschläge ausgleichen

Du hast im Ausland gearbeitet? Oder willst früher in Rente, ohne dauerhaft Abschläge in Kauf zu nehmen? Dann solltest Du zwei Anträge kennen: den E2070 und den V0210.

Mit dem E2070 beantragst Du, dass Deine Arbeitszeiten in anderen EU-Ländern für Deine deutsche Rente zählen. Das Formular bündelt Deine Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten im Ausland – etwa aus Frankreich, Spanien oder Österreich – und sorgt dafür, dass keine Monate verlorengehen. Wichtig ist: Du brauchst Nachweise wie Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen. Alles, was fehlt, kann sonst Deine Rente kürzen. Das Verfahren läuft über die Deutsche Rentenversicherung und dauert in der Regel 6 bis 12 Wochen.

Ganz anders der Antrag V0210: Hier zahlst Du freiwillig in die Rentenkasse ein, um Abschläge auszugleichen, wenn Du früher in Rente gehst. Jeder Monat vor dem regulären Rentenalter kostet Dich 0,3 % weniger Rente – und das dauerhaft. Mit dem V0210 kannst Du diese Lücke schließen. Ein Beispiel: Wer bei 1.200 Euro Monatsrente drei Jahre früher geht, hat sonst 108 Euro Abschlag. Mit einer Einmalzahlung von rund 32.800 Euro (Stand 2025) kannst Du das vermeiden – oder auf bis zu fünf Jahre in Raten verteilen. Das Geld kannst Du zudem steuerlich absetzen – bis zu 24.305 Euro als Sonderausgabe pro Jahr.

Formular Wofür? Vorteil
E207D Auslandszeiten anrechnen Rentenansprüche in EU-Staaten sichern
V0210 Abschläge ausgleichen Höhere Rente trotz früherem Ruhestand

Beide Formulare helfen Dir, mehr aus Deiner gesetzlichen Rente rauszuholen – Du musst sie nur rechtzeitig stellen und die Nachweise vollständig einreichen. Bei Unsicherheiten helfen die Rentenberater der DRV oder ein Versichertenältester in Deiner Region weiter.

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Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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