Die Riester-Rente gehört zu den beliebtesten Altersvorsorge-Produkten in Deutschland, aber was passiert eigentlich mit der Riester-Rente, wenn der Vertragspartner verstirbt?
Kann die Rente vererbt werden und wenn ja, wie funktioniert das genau?
In diesem Artikel erklären wir dir, wann und wie die Riester-Rente vererbt werden kann, welche Regelungen es bei den Rückzahlungen von staatlichen Zulagen gibt und wie sich Erben den einen oder anderen Vorteil sichern können. Es gibt einiges zu beachten – besonders, wenn es um die Rückzahlung der Zulagen geht. Wir zeigen dir, was du wissen musst, damit du als Erbe keine bösen Überraschungen erlebst.
Ist die Riester-Rente vererbbar?
Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar.
Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Punkte, die du beachten musst, um die staatliche Förderung zu behalten und mögliche Rückzahlungen zu vermeiden. Je nach Phase der Riester-Rente – ob während der Ansparphase oder der Auszahlungsphase – gelten unterschiedliche Regelungen.
Vererbung während der Ansparphase
Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, können die eingezahlten Beiträge und deren Erträge an die Erben weitergegeben werden.
Der Erhalt der staatlichen Zulagen und Steuervorteile hängt jedoch davon ab, wer das Erbe antritt und welche Bedingungen erfüllt sind:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, das Riester-Guthaben auf ihren eigenen Vertrag zu übertragen, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Zeitpunkt des Todes zusammenlebten und als Begünstigte im Vertrag eingetragen sind. Auch wenn der Ehepartner nicht mehr förderberechtigt ist, kann das Guthaben übertragen werden, jedoch ohne weitere Zulagen.
- Kinder oder andere Erben können das Riester-Guthaben ebenfalls erben, aber sie müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen. Für kindergeldberechtigte Kinder gibt es jedoch eine Ausnahme: Das Geld wird in eine Waisenrente umgewandelt.
Vererbung während der Auszahlungsphase
Wenn der Versicherte bereits Rentenzahlungen erhält und während dieser Phase verstirbt, kommt es darauf an, ob ein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde.
Dies kann auf verschiedene Arten geschehen:
- Rentengarantiezeit: In diesem Fall wird eine Witwen- oder Witwerrente an den Ehepartner ausgezahlt, und zwar für den Zeitraum, der im Vertrag als Garantiezeit festgelegt wurde (häufig zwischen 5 und 15 Jahren).
- Restkapitalabfindung: Wird diese Option gewählt, erhält der Hinterbliebene das verbleibende Kapital aus dem Riester-Konto, das bis zu seinem eigenen Tod oder bis das Kapital aufgebraucht ist, als Witwen- oder Waisenrente ausgezahlt.
Wenn kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, endet der Vertrag nach dem Tod des Versicherten, und es gibt keine Rentenzahlung mehr.
Um die Ansprüche zu sichern, sollten Hinterbliebene schnell handeln und den Todesfall umgehend dem Versicherer melden. Der Nachweis erfolgt über die Sterbeurkunde, die zusammen mit dem Original-Versicherungsschein beim Versicherer eingereicht werden muss.
Rechtliche Grundlagen: Wer kann die Riester-Rente erben?
Die Vererbung der Riester-Rente unterliegt einem komplexen rechtlichen Rahmen, der sowohl versicherungsrechtliche als auch erb- und steuerrechtliche Aspekte umfasst. Grundsätzlich ist die Riester-Rente vererbbar, jedoch gibt es spezielle Vorschriften und Voraussetzungen, die den Erhalt der staatlichen Förderung betreffen.
Je nach Erbe und Vertrag können unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner:
Nach § 93 EStG (Einkommensteuergesetz) ist eine förderneutrale Übertragung an Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der überlebende Ehepartner kann das Guthaben des verstorbenen Riester-Sparers auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen, wenn er im Vertrag als Bezugsberechtigter genannt ist und die Lebensgemeinschaft zum Todeszeitpunkt fortbestand. Dies führt dazu, dass der überlebende Partner weiterhin von der staatlichen Förderung profitieren kann, auch wenn er nach dem Tod des Partners selbst nicht mehr förderberechtigt ist.
Die Voraussetzungen für diese förderunschädliche Übertragung umfassen:
- Der Verstorbene und der Ehepartner müssen zum Zeitpunkt des Todes in einer ehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben.
- Der überlebende Partner muss als Bezugsberechtigter im Vertrag eingetragen sein.
Für den überlebenden Partner, der noch keinen eigenen Riester-Vertrag besitzt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod einen neuen Vertrag abzuschließen.
Kinder und andere Verwandte:
Die Erben, die keine Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sind, können die Riester-Rente nur unter bestimmten Bedingungen erben.
Bei kindergeldberechtigten Kindern wird das Riester-Guthaben in eine Waisenrente umgewandelt. Dies ist im Rahmen der § 93 EStG Regelung möglich, da die staatlichen Zulagen hier weiterhin erhalten bleiben.
Anderen Erben, wie nicht-kindergeldberechtigten Kindern, entfernten Verwandten oder nicht verheirateten Lebenspartnern, steht das Erbe des Riester-Guthabens zu, jedoch mit der Verpflichtung, die erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzuzahlen. Diese Regelung wird durch § 93 EStG und § 159 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) untermauert, der den Vorrang vertraglicher Bezugsberechtigungen vor der gesetzlichen Erbfolge festlegt.
Vererbung während der Ansparphase und Auszahlungsphase
Der Zeitpunkt des Todes entscheidet ebenfalls über die Art und Weise der Vererbung:
Ansparphase: Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, können die eingezahlten Beiträge sowie deren Erträge an die Erben weitergegeben werden, sofern die entsprechenden vertraglichen Regelungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die § 93 EStG Regelung zur förderunschädlichen Übertragung.
Auszahlungsphase: Wenn der Verstorbene bereits Rentenzahlungen erhielt, sind Hinterbliebenenschutz-Vereinbarungen entscheidend. Diese können entweder als Rentengarantiezeit oder Restkapitalabfindung im Vertrag festgelegt sein. Dabei ist zu beachten, dass nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ohne Rückzahlung der staatlichen Zulagen das Kapital weiter erhalten können. Andere Erben müssen in diesem Fall die Zulagen zurückzahlen.
Kann ich das Erbe einer Riester-Rente ausschlagen?
Manchmal kann es sinnvoll sein, ein Erbe auszuschlagen.
Beim Erbe einer Riester-Rente sieht das jedoch anders aus: Hier hat das Ausschlagen keine wirklichen Vorteile für den potenziellen Erben, weil keine zusätzlichen Kosten oder Nachteile entstehen. Eine Riester-Rente wird bei der Erbschaft nämlich separat behandelt. Wenn hohe Schulden im Nachlass bestehen, können diese zwar ausgeschlagen werden, aber die Riester-Rente kann dennoch übernommen werden.
Besonderheiten bei der Ausschlagung von Riester-Verträgen
Ein besonderes Merkmal bei der Ausschlagung von Riester-Erbschaften ist die Rückzahlung der staatlichen Zulagen und Steuervorteile:
- Nicht privilegierte Erben (außer Ehegatten oder Kinder) müssen sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
- Diese Rückzahlung umfasst den gesamten Förderzeitraum, plus 6 % Jahreszinsen.
Die gute Nachricht: Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, entfällt diese Rückzahlungspflicht, weil der Vertrag als nicht vererbt gilt.
Muss ich Steuern auf die geerbte Riester-Rente zahlen?
Geerbte Riester-Renten unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Das bedeutet, dass die Auszahlungen des Riester-Vertrags als sonstige Einkünfte versteuert werden. Dies gilt sowohl für monatliche Rentenzahlungen als auch für eine einmalige Kapitalauszahlung:
- Monatliche Rentenzahlungen: Diese werden vollständig mit dem individuellen Steuersatz des Erben versteuert.
- Einmalige Kapitalauszahlung: Hier wird 30 % des Vertragswerts besteuert, der Restbetrag bleibt weiterhin rentensteuerpflichtig.
- Kleinbetragsrenten (<35,35 €/Monat): Diese können als Einmalzahlung mit Vollbesteuerung besteuert werden.
Rückzahlung staatlicher Förderungen
Wenn der Erbe das Kapital aus dem Riester-Vertrag erhält, ohne dass eine förderkonforme Übertragung stattfindet, müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Für Ehegatten gibt es eine Ausnahme: Sie können das Guthaben innerhalb von 12 Monaten auf ihren eigenen Vertrag übertragen, ohne Zulagen zurückzahlen zu müssen. Weitere Rückzahlungen umfassen 6 % Jahreszinsen ab dem Vertragsbeginn.
Erbschaftsteuerliche Regelungen
Die Erbschaftsteuer für geerbte Riester-Renten richtet sich nach den Freibeträgen des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG). Diese Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. So gibt es für Ehegatten und Kinder höhere Freibeträge, während für entferntere Verwandte wie Geschwister geringere Freibeträge gelten.
Freibeträge nach Erbschaftssteuerrecht
Darüber hinaus erhalten Ehegatten einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 €, der die Steuerlast weiter senken kann, sofern keine anderen Versorgungsansprüche bestehen.
Beispielrechnung für die Erbschaftsteuer eines Ehegatten:
- Erbschaftswert: 600.000 €
- Abzug des Freibetrags: 500.000 €
- Verbleibender Wert: 100.000 €
- Steuersatz (Klasse I): 7 %
- Erbschaftsteuer: 7.000 €
Sonderfall Wohn-Riester
Für geerbte Wohn-Riester-Verträge gelten zusätzliche steuerliche Regelungen.
Wenn der Ehegatte die geförderte Immobilie weiterhin selbst nutzt, kann das Wohnförderkonto übertragen werden, ohne dass Steuern anfallen. Andernfalls, wenn die Immobilie nicht mehr genutzt wird, wird das Wohnförderkonto besteuert. Die 10-Jahres-Bindung an die Immobilie muss beachtet werden, um Steuerbefreiung zu erhalten.
Die Besteuerung geerbter Riester-Renten ist komplex und umfasst sowohl Einkommensteuer als auch Erbschaftsteuer. Ehegatten können von höheren Freibeträgen und der Möglichkeit der Übertragung des Vertrags ohne Verlust der Zulagen profitieren.
Andere Erben müssen häufig die erhaltenen Zulagen zurückzahlen und können eine progressive Besteuerung erwarten.
Beispiel: Riester-Rente an Ehepartner vererben
Max Mustermann (62), angestellt und rentenversicherungspflichtig, verstirbt plötzlich während der Ansparphase seines Riester-Vertrags. Zum Zeitpunkt seines Todes beläuft sich das Guthaben auf insgesamt 100.000 €, das sich aus eingezahlten Beiträgen von 60.000 €, staatlichen Zulagen von 15.000 € und Erträgen in Höhe von 25.000 € zusammensetzt.
Seine Ehefrau, Anna Mustermann (58), ist als haushaltsführende Ehefrau mittelbar zulagenberechtigt und besitzt keinen eigenen Riester-Vertrag.
Kontaktaufnahme mit dem Versicherer
Sobald Max Mustermann verstorben ist, muss Anna Mustermann innerhalb von drei Werktagen den Versicherer über den Tod ihres Mannes informieren. In dieser ersten Phase ist es wichtig, dass sie die erforderlichen Dokumente einreicht:
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- Wohnsitzbestätigung (Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland)
Diese Dokumente sind notwendig, um die Vererbung des Riester-Guthabens offiziell zu bestätigen und die weiteren Schritte einzuleiten. Wenn Anna als Begünstigte im Vertrag vermerkt ist, kann der Vertrag auf sie übertragen werden.
Übertragung des Guthabens gemäß § 93 EStG
Da Max Mustermann Anna als Begünstigte im Vertrag eingetragen hat, kann das Guthaben von 100.000 € (einschließlich der Zulagen und Erträge) auf ihren neuen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden.
Dies geschieht auf der Grundlage von § 93 EStG, der die Übertragung von Riester-Guthaben an Ehepartner regelt. Anna hat nach dem Tod ihres Mannes insgesamt 12 Monate Zeit, einen eigenen Riester-Vertrag abzuschließen. Diese Frist gibt ihr ausreichend Spielraum, um den Vertrag zu übertragen und das Guthaben weiter anzulegen.
Dabei entstehen in der Regel keine großen Kosten für die Übertragung. Die einzige Gebühr, die Anna zahlen muss, ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von etwa 150 €, die für die Verwaltung und den Transfer des Guthabens anfällt. Diese Gebühr ist im Vergleich zum Gesamtguthaben relativ gering und stellt keine signifikante Belastung dar.
Welche Steuern fallen beim Erbe der Riester-Rente an?
Im Hinblick auf die Steuerbelastung gibt es eine Reihe von Vorteilen, die Anna als Ehefrau genießt. Zunächst einmal fällt auf die geerbte Riester-Rente keine Erbschaftsteuer an, da die Ehegatten laut § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit sind. Das bedeutet, dass Anna das gesamte Riester-Guthaben in Höhe von 100.000 € steuerfrei erhält.
Was die Einkommensteuer betrifft, so bleibt das Guthaben während der Ansparphase steuerlich unberührt. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich wenn Anna die Rentenzahlungen aus dem geerbten Riester-Vertrag beginnt. Diese Zahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG. Das bedeutet, dass Anna die Rentenzahlungen, die sie aus dem Riester-Vertrag erhält, mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern muss, wenn diese Zahlungen beginnen.
Wichtig ist auch, dass durch die Übertragung auf Anna alle staatlichen Zulagen und Erträge erhalten bleiben. Im Vergleich zur direkten Auszahlung an andere Erben, die mit einer Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile rechnen müssten, ist die Übertragung auf den Ehepartner aus steuerlicher Sicht sehr vorteilhaft. Denn bei der direkten Auszahlung an andere Erben würde der gesamte Betrag der staatlichen Zulagen in Höhe von 15.000 € plus Zinsen zurückgezahlt werden müssen, was einen erheblichen Verlust bedeuten könnte.
Vergleich: Übertragung auf den Ehepartner oder direkte Auszahlung
Um zu verdeutlichen, welche finanziellen Vorteile die Übertragung an den Ehepartner bietet, sehen wir uns einen direkten Vergleich an.
Wenn Anna die Riester-Rente nicht überträgt, sondern die Auszahlung an die Erben erfolgt, müssen die 15.000 € Zulagen, die Max Mustermann während der Ansparphase erhalten hat, inklusive der 6 % Zinsen zurückgezahlt werden. Die Steuerlast für die Erben würde zusätzlich die 7 % Erbschaftsteuer auf den Betrag von 50.000 € betragen, was eine Steuerlast von 3.500 € zur Folge hätte.
Das Ergebnis: Wenn Anna die Riester-Rente direkt erben würde, würde sie nur 81.500 € netto erhalten, anstatt der vollen 100.000 €, die ihr durch die Übertragung zur Verfügung stehen. Bei der Übertragung auf den Ehepartner bleibt also nicht nur die staatliche Förderung erhalten, sondern auch die steuerliche.
Wie kann ich meine Riester-Rente vererben?
Die Vererbung kann durch unterschiedliche Modelle und vertragliche Regelungen erfolgen, die sowohl steuerliche als auch rechtliche Auswirkungen haben.
Riester-Rente mit Hinterbliebenenversicherung
Eine der häufigsten Varianten der Vererbung ist die Hinterbliebenenrente, die es dem Ehepartner ermöglicht, lebenslange Rentenzahlungen zu erhalten, oder den Kindern bis zum 25. Lebensjahr eine begrenzte Rentenzahlung zu garantieren. Diese Art der Vererbung stellt sicher, dass sowohl die Zulagen als auch die Rentenbeiträge erhalten bleiben, solange die Rentenzahlungen an den Ehepartner oder an Kinder bis zur Altersgrenze gezahlt werden.
Wichtig für den Erhalt der Förderungen ist, dass diese Option explizit im Vertrag vereinbart wurde, wie sie in § 1 Abs. 1 Nr. 6 AltZertG festgelegt ist. Darüber hinaus muss für Ehepartner eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren und für Kinder eine Höchstlaufzeit von 25 Jahren vereinbart werden.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Stirbt der Versicherte nach fünf Jahren Rentenbezug und eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren war vereinbart, erhält der Ehepartner weitere zehn Jahre lang eine monatliche Rente von 1.500 €, was insgesamt 180.000 € ergibt.
Bank- oder Fondssparplan
Bei der Übertragung des Guthabens auf den Riester-Vertrag des Ehepartners handelt es sich um eine förderneutrale Lösung, bei der das Guthaben inklusive der staatlichen Zulagen auf den Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. Der Ehepartner hat in diesem Fall 12 Monate Zeit, einen eigenen Riester-Vertrag abzuschließen.
Eine solche Übertragung ermöglicht es, die Zulagen und Erträge auf den neuen Vertrag zu übertragen, was insbesondere für Ehepartner von Vorteil ist. Für andere Erben wie Kinder oder nicht-eheliche Partner ergibt sich jedoch ein Problem, da diese die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen, was in der Regel zu einem Nettoverlust führt. Wenn ein Guthaben von 100.000 € hinterlassen wird, davon 20.000 € Zulagen, verbleiben maximal 80.000 € abzüglich der Rückzahlungsverpflichtung.
Steuerlich gesehen können Ehepartner von einer steuerfreien Erbschaft nach § 13 ErbStG bis zu einem Betrag von 500.000 € profitieren. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 €, der mit einem Steuersatz von 7 bis 30 % besteuert wird, sobald dieser überschritten wird.
Rentengarantiezeit
Ein weiteres wichtiges Element bei der Vererbung der Riester-Rente ist die Rentengarantiezeit.
Diese garantiert, dass Rentenzahlungen für einen festgelegten Zeitraum fortgeführt werden, unabhängig vom Todeszeitpunkt des Versicherten. In der Regel liegt die Garantiezeit zwischen 5 und 30 Jahren. Ein kalkulatorischer Effekt dieser Regelung ist, dass kürzere Garantiezeiten die monatliche Rente erhöhen. Bei einer Garantiezeit von zehn Jahren kann die Monatsrente beispielsweise 1.800 € betragen, während sie sich bei einer Garantiezeit von 15 Jahren auf 1.500 € reduziert.
Für die Hinterbliebenen gibt es unterschiedliche Optionen, wie etwa die Fortführung der Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Bei der Kapitalabfindung sind 30 % des Kapitals steuerfrei, der Rest wird nachgelagert besteuert. Ein Fallstrick ist jedoch, dass ein Vertrag ohne Rentengarantiezeit mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet.
Wohn-Riester (Eigenheimrente)
Die Regeln für den Erbfall bei Wohn-Riester sind anders.
Erben müssen die Immobilie übernehmen und selbst nutzen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Die Immobilie muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Erbfall im Grundbuch eingetragen werden. Bei einer Nutzung durch Dritte, etwa durch Verkauf oder Vermietung, löst dies sofortige steuerliche Konsequenzen aus. Ein Beispiel: Wenn ein 300.000 €-Wohn-Riester-Kapital an den Ehepartner übertragen wird, bleibt dieser steuerfrei, solange der Ehepartner die Wohnung weiterhin selbst nutzt.
Für ein Kind jedoch fällt eine Erbschaftsteuer von 6,5 % auf den Wert der Immobilie an, was in diesem Beispiel 13.000 € ergibt.
Fazit: Die optimale Vererbungsstrategie hängt stark vom Familienstatus und dem jeweiligen Vertragstyp ab
Für Ehepaare empfiehlt es sich, den Partner als Bezugsberechtigten im Vertrag zu nennen, die Rentengarantiezeit von 15 Jahren oder länger zu vereinbaren und sicherzustellen, dass im Todesfall die Übertragung reibungslos verläuft.
Auch eine notarielle Absicherung im Testament sorgt dafür, dass der Ehepartner auch tatsächlich von der Riester-Rente profitieren kann.
Für die Erben sollte ebenfalls eine digitale Nachlassverwaltung in Betracht gezogen werden, um die Fristen für die Erbfallmeldung (3-Tages-Frist) zu überwachen und keine Ansprüche zu verlieren. Bei komplexen Fällen, zum Beispiel bei getrenntlebenden Ehepartnern, sollte innerhalb von 48 Stunden nach dem Todesfall ein Fachanwalt für Erbrecht konsultiert werden.