Du verdienst nicht schlecht, aber irgendwie reicht das Geld mit Kindern trotzdem nicht? Dann lohnt sich ein Blick auf den Kinderzuschlag. Ob du Anspruch hast und wie viel du bekommen könntest, hängt von vielen Faktoren ab – Einkommen, Wohnkosten, Kinderanzahl. Damit du nicht alles mühsam selbst durchrechnen musst, stellen wir dir unseren Kinderzuschlag-Rechner zur Verfügung. Einfach ausfüllen und direkt sehen, ob du Geld vom Staat bekommst – und wie viel dir zusteht.
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Hilfe für Familien mit wenig Einkommen. Du bekommst ihn zusätzlich zum Kindergeld – und zwar dann, wenn dein eigenes Einkommen für dich reicht, aber nicht ausreicht, um komplett für deine Kinder aufzukommen. Ziel ist, dass du nicht aufs Bürgergeld angewiesen bist und trotzdem den Lebensunterhalt deiner Kinder sichern kannst. Geregelt ist das Ganze in § 6a des Bundeskindergeldgesetz.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Ob du Anspruch auf den Kinderzuschlag hast, hängt von ein paar Punkten ab.
Es geht darum, wie alt dein Kind ist, wie viel du verdienst – und ob du wirklich Unterstützung brauchst, ohne gleich Bürgergeld beantragen zu müssen. Wichtig ist: Der KiZ ist kein Automatismus. Du musst ihn beantragen, und du musst ein paar Voraussetzungen erfüllen.
- Dein Kind muss bei dir wohnen und noch unter 25 sein: Das Kind, für das du den Zuschlag beantragst, muss bei dir im Haushalt leben und darf nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft. Außerdem bekommst du nur den Zuschlag, wenn du auch Kindergeld bekommst – oder eine vergleichbare Leistung.
- Du musst genug verdienen: Damit du überhaupt Kinderzuschlag bekommen kannst, brauchst du ein bestimmtes Mindesteinkommen. Für Elternpaare sind das mindestens 900 Euro brutto im Monat, für Alleinerziehende mindestens 600 Euro. Dabei zählt nicht das Kindergeld, der KiZ oder ein eventuelles Wohngeld mit – nur das, was du wirklich verdienst.
- Dein Einkommen darf nicht zu hoch sein: Das Amt prüft, ob dein gesamtes Einkommen – inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld – ausreicht, um den sogenannten Familienbedarf zu decken. Also deine Kosten für Miete, Nebenkosten, Essen und was du und deine Kinder zum Leben brauchen. Wenn das knapp nicht reicht (bis zu 100 Euro unter dem Bürgergeld-Satz), kannst du trotzdem noch den Zuschlag bekommen.
Auch dein Vermögen wird geprüft. Für Elternpaare liegt die Grenze bei 60.000 Euro – plus 15.000 Euro für jedes Kind. Als Alleinerziehende liegt die Grenze bei 40.000 Euro – ebenfalls mit 15.000 Euro Extra-Bonus pro Kind. Nicht berücksichtigt wird, was du selbst bewohnst (also deine Wohnung oder dein Haus) und deine private Altersvorsorge – solange alles im Rahmen bleibt.
Wenn du schon Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommst, kannst du keinen Kinderzuschlag zusätzlich bekommen. Außerdem musst du alle Nachweise vollständig einreichen – vor allem über Einkommen und Vermögen. Sonst wird der Antrag abgelehnt.
Sobald dein Antrag durch ist, bekommst du nicht nur den KiZ, sondern auch Hilfe bei Bildung und Freizeit. Dazu zählen z. B.:
- 195 Euro Schulbedarf pro Jahr
- kostenloses Mittagessen in Kita und Schule
- 15 Euro monatlich für Vereinsbeiträge oder Musikunterricht
- Kostenübernahme für Klassenfahrten
All das kommt automatisch, wenn der KiZ bewilligt wurde. Grundlage für alles ist § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Die Prüfung läuft über das SGB II – also dieselben Regeln wie beim Bürgergeld, nur dass du es eben nicht bekommst.
Höhe: Wie viel Kinderzuschlag steht mir zu?
2025 liegt der maximale Kinderzuschlag bei 297 Euro pro Kind und Monat. Das ist der volle Betrag – inklusive 25 Euro Sofortzuschlag. Ob du diesen Betrag bekommst oder weniger, hängt von deinem Einkommen ab. Je mehr du verdienst, desto geringer fällt der Zuschlag aus.
Die genaue Summe wird individuell berechnet. Dafür schaut die Familienkasse, wie viel Einkommen du hast – und ob du damit deinen eigenen Bedarf decken kannst. Sobald du mehr verdienst, als du selbst zum Leben brauchst, wird das auf den Zuschlag angerechnet. Gleiches gilt für dein Kind: Wenn es selbst Einkommen hat, etwa durch Unterhalt oder Waisenrente, werden 45 Prozent davon angerechnet. Das heißt: Auch das kann den Zuschlag mindern.
Wie viel Kinderzuschlag erhalte ich bei 2 Kindern?
Hast du Anspruch auf den vollen KiZ, bekommst du 2025 für zwei Kinder bis zu 594 Euro im Monat. Das sind 2 × 297 Euro – inklusive Sofortzuschlag. Die Voraussetzung: Dein Einkommen reicht nicht für den kompletten Familienbedarf, aber du erfüllst die Mindestgrenzen. Sobald du mehr verdienst oder deine Kinder z. B. Unterhalt bekommen, kann der Zuschlag gekürzt werden.
Wie viel Kinderzuschlag erhalte ich bei 3 Kindern?
Bei drei Kindern liegt der maximale Kinderzuschlag bei 891 Euro im Monat (3 × 297 Euro). Ob du den vollen Betrag bekommst, hängt – wie immer beim KiZ – davon ab, wie viel Geld in deinem Haushalt ankommt. Überschreitest du mit deinem Einkommen den errechneten Elternbedarf, wird der Zuschlag anteilig gekürzt. Auch Unterhalt oder Waisenrente der Kinder fließen mit ein (45 % werden angerechnet). Trotzdem bleibt in vielen Fällen ein sinnvoller Zuschuss übrig.
Antrag: Was brauche ich, um den Kinderzuschlag zu beantragen?
Wenn du den Kinderzuschlag beantragen willst, brauchst du vor allem eins: Geduld und ein bisschen Ordnung. Die Familienkasse will wissen, wie viel du verdienst, wie du wohnst und was auf dem Konto liegt – alles, was zeigt, ob du Anspruch hast. Damit dein Antrag nicht am Papierkram scheitert, solltest du diese Unterlagen bereithalten:
- Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate (wenn du angestellt bist)
- Bei Selbstständigen: aktuelle BWA, Nachweise über Krankenversicherungsbeiträge
- Weitere Einkünfte: Bescheide über Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Renten, BAföG
- Mietvertrag mit allen Nebenkosten (Kaltmiete + Betriebskosten)
- Bei Eigentum: Nachweise zu laufenden Krediten, Hypotheken, Nebenkosten
- Kontoauszüge (Girokonto, Sparkonto, Depots)
- Angaben zu Autos mit hohem Wert (über 15.000 Euro) oder Immobilien, die du nicht selbst nutzt
- Geburtsurkunden aller Kinder
- Nachweise über Einkommen der Kinder, z. B. Unterhalt, Halbwaisenrente
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Krankenversicherung
Wie lange kann ich rückwirkend Kinderzuschlag beantragen?
Maximal 3 Monate rückwirkend. Wenn du zum Beispiel im Mai 2025 den Antrag stellst, kannst du den Zuschlag ab Februar 2025 bekommen – vorausgesetzt, du hattest in dieser Zeit schon Anspruch. Wichtig ist, dass du den Antrag rechtzeitig stellst. Je früher, desto besser. Denn rückwirkend gibt’s kein Geld für Monate, die weiter zurückliegen.
Alle Formulare und Unterlagen, die du für den Kinderzuschlag brauchst
Damit dein Antrag durchgeht, musst du die richtigen Formulare ausfüllen – je nach Situation gibt’s ein paar Varianten. Alle bekommst du über die Familienkasse oder online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
- KiZ 1 – der Hauptantrag auf Kinderzuschlag
- KiZ 1-AnA – Anlage für dich und ggf. deinen Partner
- KiZ 1-AnK – Anlage für jedes Kind (meist schon im Hauptantrag drin)
- KiZ 6 – Vermögens-Anlage (nur nötig, wenn du über 55.000 Euro Vermögen hast, als Paar)
Wenn sich bei dir nichts geändert hat und du schon mal KiZ bekommen hast, kannst du auch den vereinfachten Kurzantrag nutzen. Der spart Zeit und Papierkram – geht aber nur, wenn Einkommen und Familienstand gleich geblieben sind.