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Rentenbesteuerung: Tabelle & Beispiele zur Berechnung der Nettorente

Wie viel du von deiner Rente versteuern musst, hängt stark davon ab, wann du in Rente gehst. Je später, desto mehr landet beim Finanzamt – der steuerfreie Anteil wird immer kleiner. Wer nur Rente bekommt, zahlt oft erst Steuern, wenn er zusätzlich noch Einnahmen hat.

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Wenn die Rente endlich kommt, will man natürlich wissen, wie viel davon wirklich auf dem Konto landet.

Fakt ist: Auch Renten müssen versteuert werden – je nach Rentenbeginn unterschiedlich stark. Damit du sofort einen Überblick hast, wie viel Netto am Ende übrig bleibt, gibt’s hier eine einfache Tabelle und Beispiele zum Durchrechnen.

Rentenbesteuerung: Freibeträge als Rentner

Als Rentner hast du steuerlich echt ein paar Asse im Ärmel. Und das wird schnell mehr, als viele denken.

Grundfreibetrag: Dein Basis-Schutz vor der Steuer

Auch als Rentner greift für dich der Grundfreibetrag – genau wie früher im Arbeitsleben.

2025 liegt der bei 12.096 € für Singles und bei 24.192 € für Ehepaare. Das ist schon mal das, was du jedes Jahr steuerfrei kassieren darfst – egal ob gesetzliche Rente, Betriebsrente oder andere Einnahmen. Solange dein steuerpflichtiges Einkommen unter diesem Wert bleibt, zahlst du gar keine Steuern.

Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale für Rentner

Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt’s automatisch noch die Werbungskostenpauschale – auch für Rentner.

Das sind zwar „nur“ 102 € pro Jahr (bei Arbeitnehmern schon 1.230 €), aber hey: Jeder Euro zählt, wenn’s darum geht, unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.

Obendrauf kommt noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag mit 36 €. Zusammen macht das mindestens 12.234 € steuerfrei für Singles im Jahr 2025 – noch bevor man über den speziellen Rentenfreibetrag redet. Selbst wenn deine Rente schon etwas höher liegt, bist du steuerlich erstmal ziemlich gut geschützt.

Rentenfreibetrag: Je früher du in Rente gehst, desto besser

Der Rentenfreibetrag kommt noch obendrauf. Er hängt davon ab, wann du in Rente gegangen bist. Je früher dein Rentenbeginn, desto höher dein steuerfreier Anteil – und der bleibt lebenslang fix.

Beispiel 2025: Wenn du 2025 neu in Rente gehst, bleiben dir 16,5 % deiner ersten vollen Jahresrente steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil liegt dann bei 83,5 %. Spätere Rentenerhöhungen werden voll besteuert – da ändert sich am einmal festgelegten Rentenfreibetrag nichts mehr.

Achtung Gesetzesänderung: Eigentlich sollten ab 2040 alle neuen Renten zu 100 % besteuert werden. Das neue Wachstumschancengesetz (März 2024) hat das aber verschoben: Erst ab 2058 wird eine Rente komplett steuerpflichtig sein. Damit bleibt der Rentenfreibetrag für viele länger erhalten.

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Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?

Der Rentenfreibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann ein Leben lang gleich. Selbst wenn deine Rente durch Anpassungen später steigt – der Freibetrag verändert sich nicht mehr. Alle Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr sind komplett steuerpflichtig.

Die Berechnung selbst ist nicht kompliziert: Das Finanzamt nimmt deine erste volle Jahresrente – also das erste komplette Kalenderjahr, in dem du deine Rente durchgehend bekommst – und wendet den sogenannten Rentenfreibetragssatz darauf an. Der variiert je nach Rentenbeginn. Wer z. B. 2025 in Rente geht, hat einen steuerfreien Anteil von 16,5 %. Heißt: Wenn deine Bruttorente im Jahr 2025 insgesamt 20.000 € beträgt, bleiben 3.300 € steuerfrei – und zwar dauerhaft. Die restlichen 16.700 € musst du versteuern (abzüglich Grundfreibetrag und Pauschalen, versteht sich).

Je später du in Rente gehst, desto weniger Rente bleibt steuerfrei: Ab dem Jahr 2058 fällt der Rentenfreibetrag komplett weg – dann musst du deine gesetzliche Rente zu 100 % versteuern. Bis dahin steigt der steuerpflichtige Anteil in kleinen Schritten jedes Jahr weiter an – aktuell um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.

Rentenbesteuerung: Tabelle zur Berechnung der Steuer seit 2000

Die Rentenbesteuerung in Deutschland hat sich seit 2005 grundlegend geändert.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt, wodurch Renten zunehmend steuerpflichtig wurden. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich an, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.

Diese Rentenbesteuerung-Tabelle zeigt, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich ansteigt, während der steuerfreie Rentenfreibetrag entsprechend sinkt.

Ab 2058 wird die Rente vollständig besteuert.​

Der Rentenfreibetrag wird einmalig im ersten vollen Kalenderjahr des Rentenbezugs festgelegt und bleibt als fester Eurobetrag lebenslang konstant. Er wird auf Basis der Jahresbruttorente und des Besteuerungsanteils im Jahr des Rentenbeginns berechnet.​

Beispiel: Ein Rentner, der 2025 in Rente geht, erhält im Jahr 2026 eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro. Der Besteuerungsanteil beträgt 83,5 %, somit sind 16,5 % steuerfrei.​

  • Steuerfreier Rentenbetrag: 20.000 € × 16,5 % = 3.300 €
  • Dieser Betrag bleibt lebenslang steuerfrei.​

Alle späteren Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig.​

Welche Steuersätze gelten für Rentner?

Als Rentner wirst du steuerlich nicht anders behandelt als ein Arbeitnehmer – es gilt derselbe progressive Steuertarif. Heißt: Je mehr zu versteuerndes Einkommen du hast, desto mehr holt sich das Finanzamt davon.

Ein paar Eckwerte, damit du eine Hausnummer hast:

  • Bis 12.096 € im Jahr zahlst du gar keine Steuer – das ist der Grundfreibetrag 2025.
  • Ab da steigt der Steuersatz langsam an – los geht’s bei ca. 14 %, und bei gutem Einkommen landest du bei 24 % oder mehr.
  • Ab rund 68.400 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %.
  • Und wer richtig viel kassiert, also über 277.800 €, landet beim Reichensteuersatz von 45 %.

Der Soli ist seit 2021 für die allermeisten komplett weg – auch für Rentner. Die Kirchensteuer (8 oder 9 %, je nach Bundesland) bleibt aber, wenn du noch Mitglied bist.

Beispiel: 4.000 Euro Rente - wie viel Steuern musst du zahlen?

Wenn du jeden Monat 4.000 Euro gesetzliche Bruttorente bekommst, sieht das erstmal ziemlich solide aus.

Aber wie viel davon landet nach Steuern wirklich auf deinem Konto? Genau das hängt vom Jahr deines Renteneintritts ab – und zwar ziemlich deutlich. Denn seit 2005 gilt in Deutschland das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, und das bedeutet: Je später du in Rente gehst, desto mehr deiner Rente wird vom Finanzamt einkassiert.

Alle Werte basieren auf dem Einkommensteuertarif 2025 (Grundfreibetrag: 12.096 €). Es wurden nur Standardpauschalen (102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben) angesetzt.

Wichtig:

  • Berechnet wurde mit dem Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025).
  • Es wurden nur die Standardpauschalen angesetzt (102 € Werbungskosten, 36 € Sonderausgaben).
  • Keine Kirchensteuer, kein Soli, keine weiteren Einkünfte.
  • Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten würden die Steuer nochmal ordentlich erhöhen.

Wenn du z. B. 2025 in Rente gehst, zahlst du bei 4.000 Euro Monatsrente etwa 612 Euro Steuern im Monat.

Wenn du aber erst 2058 gehst, kostet dich die gleiche Rente 866 Euro Steuern im Monat.

Das sind über 3.000 Euro mehr Steuern pro Jahr – bei identischer Rente. Und genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu rechnen und nicht nur auf die Bruttorente zu schauen.

Deine monatliche Rente kann auf dem Papier super aussehen. Aber unterm Strich zählt, was dir nach Steuern bleibt. Und genau da wird’s mit jedem Rentenjahrgang teurer. Wer 2023 oder 2024 in Rente geht, kommt steuerlich noch relativ gut weg. Ab 2030 geht die Belastung deutlich hoch – und ab 2058 ist Schluss mit steuerfrei.

Deshalb: Wenn du schon weißt, wann du ungefähr in Rente willst, solltest du auch wissen, wie hoch dein persönlicher Rentenfreibetrag ist – und ob du damit noch unter dem Grundfreibetrag bleibst. Denn nur dann zahlst du gar keine Steuern. Alles drüber wird vom Finanzamt einkassiert.

Wann muss du als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Als Rentner musst du nicht automatisch jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben – aber in bestimmten Fällen führt kein Weg daran vorbei.

Die wichtigste Frage: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag? Im Jahr 2025 liegt der bei 12.096 Euro (für Alleinstehende) bzw. 24.192 Euro (für Verheiratete). Es zählt nicht deine komplette Rente, sondern nur der steuerpflichtige Teil. Der hängt davon ab, wann du in Rente gegangen bist. Wer 2025 in Rente geht, muss zum Beispiel 83,5 % seiner Rente versteuern.

Abgabepflicht gilt für dich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Dein steuerpflichtiger Rentenanteil (plus ggf. weitere Einkünfte) liegt über dem Grundfreibetrag
  • Du hast zusätzliche Einkünfte, z. B. aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Betriebsrenten
  • Du bekommst Lohn oder Nebenverdienste mit Lohnsteuerabzug, und zusätzlich mehr als 410 Euro ohne Steuerabzug
  • Das Finanzamt fordert dich zur Abgabe auf – dann musst du, egal ob du meinst, es wäre nicht nötig

Kurz gesagt: Solange du nur eine kleine Rente bekommst und keine sonstigen Einkünfte hast, kann es sein, dass du nie eine Steuererklärung machen musst. Aber sobald du irgendwo drüber kommst – oder das Amt bei dir anklopft – solltest du Bescheid wissen.

Fristen für die Steuererklärung als Rentner

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, gelten für dich diese Fristen:

Beispiel: Die Erklärung für 2024 kannst du bis Ende 2028 noch abgeben, falls du dir z. B. eine Rückzahlung sichern willst.

Fazit zur Rentenbesteuerung: Was die Rentenbesteuerungs-Tabelle wirklich zeigt

Wenn du wissen willst, wie viel von deiner Rente später tatsächlich beim Finanzamt landet, lohnt sich ein genauer Blick auf die Tabelle zur Rentenbesteuerung. Denn sie macht eine Sache sehr deutlich: Je später du in Rente gehst, desto höher ist der Anteil deiner Rente, der versteuert werden muss – und desto kleiner fällt der steuerfreie Rentenfreibetrag aus.

Das hat spürbare Auswirkungen auf dein Netto im Alter.

Hier nochmal zusammengefasst, was du wissen musst:

  • Das Jahr deines Rentenbeginns ist entscheidend. Wer z. B. 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rente versteuern – nur 16,5 % bleiben steuerfrei.
  • Der Rentenfreibetrag wird einmal berechnet und bleibt dann gleich. Er richtet sich nach deiner ersten vollen Jahresrente und wird als fixer Eurobetrag festgeschrieben.
  • Ab 2058 ist Schluss mit Freibeträgen. Dann ist die komplette Rente zu 100 % steuerpflichtig.
  • Rentensteigerungen werden immer komplett besteuert. Egal wann du in Rente gegangen bist – jede Erhöhung danach ist voll steuerpflichtig.
  • Auch wenn du steuerpflichtig bist, musst du nicht automatisch Steuern zahlen. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen (nach allen Freibeträgen) über dem Grundfreibetrag liegt, verlangt das Finanzamt Geld.
  • Wer neben der gesetzlichen Rente noch andere Einnahmen hat, rutscht schneller in die Steuerpflicht. Zum Beispiel durch Mieteinnahmen, Betriebsrente oder Kapitalerträge.

Die Steuer holt sich im Alter zurück, was du vorher steuerlich begünstigt einzahlen durftest. Wer seine Rente gut kennt und früh plant, kann besser abschätzen, was netto übrig bleibt – und rechtzeitig gegensteuern, wenn’s knapp wird.

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FAQ

Wie hoch wird die Rente 2025 versteuert?
Wie hoch ist der Steuersatz für Rentner Tabelle?
Für welche Jahrgänge fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?
Welche Abzüge gibt es bei der Rente 2025 Tabelle?
Was ändert sich 2025 für Rentner?
Wie viel Steuern muss ich bei 2.400 € Rente bezahlen?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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