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Wann zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld in der Reha aus?

Das Übergangsgeld gibt es, sobald die Lohnfortzahlung endet – meist nach sechs Wochen. Gezahlt wird in der Regel am 25. des Monats, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde. Ohne vollständigen Antrag kommt es zu Verzögerungen.

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Wer in Reha geht, hat oft keine Lohnfortzahlung mehr – und fragt sich: Wann kommt endlich das Übergangsgeld von der Rentenversicherung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Wann wurde der Antrag gestellt, wie lange dauerte die Lohnfortzahlung und liegt schon der Entlassungsbericht vor?

In diesem Beitrag zeigen wir Dir, was Du wissen musst, damit das Geld pünktlich auf Deinem Konto landet.

Voraussetzungen: Wer bekommt Übergangsgeld während der Reha-Zeit?

Damit Du während Deiner Reha finanziell abgesichert bist, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unter bestimmten Bedingungen Übergangsgeld. Dieses Geld ersetzt Dein Einkommen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt – also nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung.

  • Du hast Beiträge gezahlt: In den letzten zwei Jahren vor Reha-Beginn musst Du mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Alternativ reicht es, wenn Du insgesamt fünf Jahre Versicherungszeit erfüllt hast (die sogenannte allgemeine Wartezeit). Für bestimmte Rehaleistungen sind auch 15 Jahre möglich.
  • Die Lohnfortzahlung ist abgelaufen: Die Rentenversicherung zahlt erst dann Übergangsgeld, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei sind. Bei Selbstständigen entfällt dieser Schritt – hier zählt nur, ob aktuell noch Einkommen erzielt wird.
  • Deine Reha ist offiziell anerkannt: Du musst eine Maßnahme machen, die als Rehabilitation nach dem Sozialgesetzbuch zählt. Das können z. B. eine medizinische Reha (§ 40 SGB IX), eine berufliche Reha (§ 49 SGB IX), eine Nachsorge oder auch eine Präventionsmaßnahme sein.
  • Du bekommst keine vorrangige Leistung: Wenn Du z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommst und trotzdem voll arbeiten könntest, dann ruht der Anspruch auf Übergangsgeld. Das heißt: Du bekommst erst etwas, wenn Du nicht mehr erwerbsfähig bist oder der andere Anspruch endet.
  • Du stellst rechtzeitig einen Antrag: Ohne Antrag kein Geld. Du musst den Antrag auf Übergangsgeld schriftlich stellen – am besten vor Beginn der Reha. Kommt der Antrag zu spät, verzögert sich die Auszahlung oder es kann Geld verloren gehen.

Erfüllst Du diese Punkte, hast Du gute Chancen auf Übergangsgeld während Deiner Reha.

Sonderfälle beim Übergangsgeld während der Reha

In einigen Situationen gelten besondere Regeln, die Du kennen solltest, wenn Du Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommst. Diese Sonderfälle betreffen vor allem bestimmte Berufsgruppen, familiäre Konstellationen oder technische Neuerungen bei der Reha.

Krankheit während der Reha

Fällst Du während der Reha selbst krankheitsbedingt aus, zum Beispiel durch eine Grippe oder andere gesundheitliche Probleme, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen. Die Tage zählen nicht als Reha-Zeit – Du bekommst also für diese Tage kein Übergangsgeld. Stattdessen musst Du sie später nachholen, um die Maßnahme abzuschließen. Wichtig ist: Der Anspruch auf Übergangsgeld ruht für diese Tage, er verfällt aber nicht komplett.

Telearbeit oder Reha im Homeoffice

Ab 2025 gilt eine neue Regel: Wer seine Reha ganz oder teilweise in Form von Telemedizin oder im Homeoffice durchführt, darf bis zu 24 Tage pro Jahr von zu Hause aus teilnehmen, ohne dass das Übergangsgeld gekürzt wird. Das betrifft vor allem psychologische oder berufliche Rehamaßnahmen. Wichtig ist, dass diese Form der Teilnahme im Rehaplan vorgesehen und dokumentiert ist.

Beamte auf Lebenszeit

Hast Du einen Beamtenstatus auf Lebenszeit, hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Übergangsgeld – denn Du bist nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Reha kann trotzdem stattfinden, aber das Geld kommt dann nicht von der Rentenkasse, sondern vom Dienstherrn – oder entfällt ganz.

Kinder und Jugendliche

Auch für Kinder und Jugendliche kann es Übergangsgeld geben, etwa wenn sie an einer Rehamaßnahme teilnehmen. Dafür muss ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen – also zum Beispiel pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Alternativ reicht es, wenn das Kind Waisenrente bekommt. In allen anderen Fällen gibt es kein Übergangsgeld.

Parallele Sozialleistungen

Beziehst Du gleichzeitig andere Leistungen, wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, wird das Übergangsgeld nur gezahlt, wenn keine Erwerbsfähigkeit mehr besteht oder die anderen Zahlungen enden. In vielen Fällen ruht der Anspruch – das heißt, es gibt kein Geld von der Rentenversicherung, solange die andere Leistung läuft.

Kläre solche Sonderfälle am besten frühzeitig mit der Rentenversicherung oder einer Beratungsstelle. So vermeidest Du Kürzungen oder unnötige Verzögerungen bei der Auszahlung.

Wann zahlt die Rentenversicherung das Übergangsgeld in der Reha aus?

Die Rentenversicherung zahlt das Übergangsgeld normalerweise ab dem Moment, in dem Du keinen Lohn mehr vom Arbeitgeber bekommst – also nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung.

Voraussetzung: Dein Antrag ist vollständig eingegangen und alle Unterlagen liegen vor.

Die erste Zahlung erfolgt meist zum 25. des Folgemonats, in dem die Reha begonnen hat. Wenn Du also zum Beispiel am 1. März mit der Reha startest, wird das Übergangsgeld am 25. März ausgezahlt – vorausgesetzt, Dein Antrag war rechtzeitig gestellt. Die Schlusszahlung folgt in der Regel einen Monat nach Ende der Maßnahme, wenn der Entlassungsbericht vorliegt.

  • Ohne vollständigen Antrag (inkl. Unterschrift) gibt es keine Zahlung.
  • Wer zu spät einreicht, riskiert eine Verzögerung von mehreren Wochen.
  • Das Übergangsgeld ersetzt das Gehalt und liegt bei 68 % vom Netto (ohne Kind) bzw. 75 % (mit Kind).

Beispiel:
Reha-Start Antrag gestellt Erste Zahlung Letzte Zahlung (nach Reha)
01.03.2025 15.02.2025 25.03.2025 25.04.2025

Wenn Deine Reha am 1. März beginnt und der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, kannst Du Ende März mit der ersten Zahlung rechnen – die Schlusszahlung folgt etwa vier Wochen nach Entlassung.

So viel Übergangsgeld für die Reha erhältst Du

Die Höhe richtet sich nach Deinem letzten Nettoeinkommen – und ob Du Kinder hast. Die Faustregel:

  • Mit Kind: 75 % des letzten Netto
  • Ohne Kind: 68 % des letzten Netto

Beispiel:
Letztes Netto Mit Kind Ohne Kind
3.000 € 2.250 € 2.040 €
2.500 € 1.875 € 1.700 €

Welche Reha zählt?

Das Übergangsgeld gibt’s nur für bestimmte Maßnahmen – vor allem medizinische Rehas, berufliche Rehas, Prävention und Nachsorgeprogramme. Wichtig ist, dass die Maßnahme von der Rentenversicherung genehmigt wurde. Rehas auf eigene Faust sind nicht förderfähig.

Was kannst du bei Verzögerungen tun?

In der Praxis gibt es häufig Probleme: Laut DRV dauert die Bearbeitung je nach Fall zwischen zwei und sechs Wochen. Verzögert sich der Entlassungsbericht oder fehlen Unterlagen, kann es länger dauern. Nutze das eService-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Hier kannst Du Anträge digital einreichen, Unterlagen hochladen und den Status online verfolgen. Das spart Zeit – und Nerven.

Was passiert bei parallelen Leistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld?

Wenn Du noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld bekommst, ruht das Übergangsgeld. Es wird erst gezahlt, wenn diese Leistungen auslaufen. Beamte haben generell keinen Anspruch – sie sind nicht rentenversicherungspflichtig.

Übergangsgeld nach Reha-Ende

Wenn Du den Antrag erst nach der Reha stellst, kannst Du das Übergangsgeld nachholen – aber nicht rückwirkend bezahlt bekommen.

Die Rente wird ab dem Monat nach Antragseingang erhöht. Wer also zu spät dran ist, verliert bares Geld.

Beispiel:

  • Kind geboren 1995
  • Antrag V0800 gestellt 2025
  • Keine Nachzahlung für 1995–2024, Erhöhung erst ab Antrag

Fazit: Wann kommt das Übergangsgeld wirklich?

Wenn Du alles richtig machst – also den Antrag früh stellst, die Reha genehmigt ist und keine anderen Sozialleistungen gleichzeitig laufen – kannst Du mit der ersten Zahlung rund vier Wochen nach Reha-Beginn rechnen.

Danach erfolgt die Schlusszahlung nach Vorlage des Entlassungsberichts.

  • Antrag rechtzeitig einreichen (mind. 6 Wochen vorher)
  • Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen – erst danach zahlt die DRV
  • Dokumente vollständig hochladen, sonst verzögert sich die Auszahlung

Je früher Du Dich kümmerst, desto reibungsloser läuft die Auszahlung.

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Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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