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Welches Jugendamt ist für Unterhaltsvorschuss zuständig?

Zuständig für den Unterhaltsvorschuss ist immer das Jugendamt am Wohnort des alleinerziehenden Elternteils. Bei einem Umzug wechselt auch die Zuständigkeit, und ein neuer Antrag ist nötig. Änderungen wie Umzug, Heirat oder neue Bankverbindung müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden.

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Wer Unterhaltsvorschuss beantragen möchte, stellt sich oft als Erstes die Frage: Welches Jugendamt ist eigentlich zuständig?

In diesem Beitrag erfährst du, welches Jugendamt für dich zuständig ist, was bei einem Umzug passiert und was du unbedingt mitteilen musst.

Welches Jugendamt ist für den Unterhaltsvorschuss zuständig?

Zuständig ist immer das Jugendamt am Wohnort des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt. Dabei handelt es sich konkret um die Unterhaltsvorschusskasse, die organisatorisch Teil des jeweiligen Jugendamts ist.

Das Jugendamt, bei dem du lebst, ist automatisch zuständig für deinen Antrag – vorausgesetzt, du wohnst mit deinem Kind zusammen in Deutschland. Grundlage ist deine Meldeadresse. Dabei ist unerheblich, ob du ledig, geschieden oder verwitwet bist: Entscheidend ist, dass du alleinerziehend bist und dein Kind mit dir zusammen in einem Haushalt lebt.

Auch bei unklarer Vaterschaft – also wenn noch kein gerichtlicher Vaterschaftsnachweis oder keine Anerkennung vorliegt – bleibt das Jugendamt am Wohnort der Mutter zuständig. Dasselbe gilt, wenn der andere Elternteil verstorben ist: Auch in diesem Fall übernimmt das zuständige Jugendamt die Bearbeitung.

Was passiert wenn du umziehst?

Ziehst du innerhalb derselben Stadt oder desselben Landkreises um, bleibt das zuständige Jugendamt gleich.

Du bist jedoch verpflichtet, den Umzug schriftlich mitzuteilen. Ein formloses Schreiben genügt – E-Mails oder Anrufe reichen nicht aus.

Ziehst du hingegen in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis, ändert sich die Zuständigkeit. Das bedeutet:

  • Du musst den Unterhaltsvorschuss beim neuen Jugendamt neu beantragen.
  • Die bisherige Unterhaltsvorschusskasse überträgt deine Akte an die neue Stelle.
  • Auch hier gilt: Du musst den Umzug innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitteilen.

Welche Änderungen musst du dem Jugendamt mitteilen?

Neben Umzügen musst du dem Jugendamt auch andere relevante Änderungen schriftlich melden, z. B.:

  • Änderung der Bankverbindung
  • Heirat oder neue Partnerschaft
  • Änderungen beim unterhaltspflichtigen Elternteil

Wichtig: Du hast für solche Mitteilungen eine Frist von 14 Tagen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Rückforderungen oder den Verlust des Anspruchs.

Wie stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellst du beim Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse) deines Wohnortes – also dort, wo du mit deinem Kind gemeldet bist. Der Antrag kann entweder schriftlich oder – je nach Bundesland – digital gestellt werden. Wichtig ist, dass du die Voraussetzungen erfüllst und alle nötigen Unterlagen vollständig einreichst.

Zuerst solltest du das Antragsformular besorgen. Du bekommst es direkt beim Jugendamt, auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde oder über das Serviceportal deines Bundeslandes. Manche Jugendämter bieten inzwischen auch einen Online-Antrag an, den du mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) ausfüllen kannst.

Dann füllst du den Antrag aus und reichst ihn mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören in der Regel:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • dein Personalausweis oder Reisepass
  • eine Meldebescheinigung
  • ggf. Nachweise über fehlende oder unregelmäßige Unterhaltszahlungen
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit: dein Aufenthaltstitel
  • bei Kindern ab 12 Jahren: Nachweise über eigenes Einkommen oder Bürgergeld

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden – entweder persönlich oder per Post. Telefonische Angaben oder E-Mails reichen nicht aus. Wenn du umziehst oder sich deine Lebenssituation ändert, musst du dies dem Jugendamt schriftlich mitteilen – innerhalb von 14 Tagen.

Ein Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend für einen Monat gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen bereits im Vormonat erfüllt waren.

Kann das Jugendamt Unterhaltsvorschuss ablehnen?

Ja, das Jugendamt kann den Antrag auf Unterhaltsvorschuss ablehnen – und zwar immer dann, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Antragsteller nicht ausreichend mitwirkt. Obwohl der Unterhaltsvorschuss eine wichtige Unterstützung für alleinerziehende Eltern ist, handelt es sich um eine antragsgebundene Sozialleistung, bei der bestimmte Bedingungen verbindlich eingehalten werden müssen.

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass kein alleinerziehender Status vorliegt. Wer mit dem anderen Elternteil zusammenlebt – egal ob verheiratet oder nicht – oder wieder geheiratet hat, ohne dauerhaft getrennt zu leben, hat keinen Anspruch.

Auch eine unzureichende Mitwirkung kann zur Ablehnung führen. Wer sich weigert, Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil zu machen oder nicht aktiv bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltsorts hilft, riskiert den Anspruch.

Ebenso ausgeschlossen ist der Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht im Haushalt des antragstellenden Elternteils lebt, etwa in einem Heim oder bei Pflegeeltern.

Wenn der andere Elternteil den vollen gesetzlichen Unterhalt zahlt, besteht ebenfalls kein Anspruch – der Staat springt nur dann ein, wenn wirklich eine Lücke entsteht.

Für Kinder ab 12 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen: Sie dürfen kein Bürgergeld beziehen, es sei denn, der Vorschuss verhindert die Hilfebedürftigkeit. Alternativ muss der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto pro Monat verdienen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der Antrag abgelehnt werden.

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Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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