Das Elterngeld ist eine der zentralen staatlichen Leistungen für junge Familien – und wird in Deutschland von der Höhe des Einkommens abhängig gemacht.
Doch in den vergangenen Jahren gab es bei der Einkommensgrenze für das Elterngeld massive Veränderungen. Familien mit höherem Einkommen, die bislang noch Anspruch hatten, sind zunehmend ausgeschlossen worden. Nun steht fest: Ab 2026 gilt eine feste Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – ohne weitere Absenkung. Was das bedeutet, für wen es gilt, und welche politischen Entwicklungen bevorstehen, schauen wir uns in diesem Beitrag ausführlich an.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 bleibt es bei der Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Diese Grenze gilt einheitlich für alle, also sowohl für verheiratete oder unverheiratete Paare als auch für Alleinerziehende. Wer mit dem eigenen Einkommen (oder gemeinsam als Paar) über dieser Grenze liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld – unabhängig von der Kinderzahl oder der konkreten Familiensituation.
Diese neue Grenze ist damit die abschließende Stufe der Absenkung, die 2023 beschlossen wurde und in mehreren Schritten eingeführt wurde:
Entwicklung der Einkommensgrenzen in den letzten Jahren
Laut Bundesfamilienministerium sind aktuell keine weiteren Kürzungen oder Anpassungen nach unten vorgesehen. Damit ist für das Jahr 2026 Planungssicherheit gegeben – zumindest auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage.
Was genau bedeutet „zu versteuerndes Einkommen“?
Viele verwechseln die Grenze mit dem Bruttoeinkommen – tatsächlich zählt jedoch das zu versteuernde Einkommen. Dieses ist meist deutlich niedriger als das Brutto, weil viele Posten abgezogen werden.
Zur Erinnerung: Vom Bruttogehalt werden abgezogen:
- Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer)
- Vorsorgeaufwendungen (z. B. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge)
- Freibeträge (z. B. Kinderfreibetrag)
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
Beispielrechnung: Ein Ehepaar mit gemeinsamem Bruttojahreseinkommen von ca. 207.000 Euro (jeweils etwa 103.500 €) kommt auf ein zu versteuerndes Einkommen von rund 175.000 Euro – und liegt damit genau auf der Grenze. Schon kleinere Gehaltserhöhungen oder der Wegfall von Sonderausgaben können dann zum Verlust des Elterngeldanspruchs führen.
Was plant die neue Koalitionin Bezug auf das Tlerngeld?
Auch wenn die Grenze ab 2026 formal gleich bleibt, könnte sie sich unter der neuen Bundesregierung wieder ändern.
Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag konkrete Verbesserungen beim Elterngeld angekündigt.
Geplant sind unter anderem:
- Erhöhung des Mindest- und Höchstbetrags beim Elterngeld (bisher 300 € – 1.800 € monatlich)
- Erhöhung der Einkommensgrenze – als Reaktion auf die umstrittenen Kürzungen unter der Ampel
- Mehr Partnermonate, um die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu stärken
- Höhere Ersatzraten für Väter und Mütter, die sich die Erziehung gleichberechtigt teilen
- Verbesserte Regelungen für Selbstständige
- Einführung von Elterngeld für Pflegeeltern
Diese Punkte zeigen: Die Grenze von 175.000 Euro könnte in Zukunft wieder steigen, wenn der politische Wille da ist – und der finanzielle Spielraum gegeben ist.
Laut Prognosen des Bundesfamilienministeriums betrifft die aktuelle Einkommensgrenze eine vergleichsweise kleine, aber wachsende Gruppe:
- 2025: Etwa 20.000 Paare verlieren ihren Anspruch auf Elterngeld
- 2026: Diese Zahl steigt auf rund 30.000 Paare
Für den Bundeshaushalt ergeben sich dadurch Einsparungen:
- 150 Millionen Euro in 2025
- 250 Millionen Euro in 2026
Diese Einsparungen sollen nach Angaben der Politik „zielgerichtet“ sein – wurden aber breit kritisiert, da sie vor allem gut verdienende Eltern mit hohem Steueraufkommen treffen, die dennoch Anspruch auf familienpolitische Leistungen hatten.
Was bleibt Eltern, wenn das Elterngeld wegfällt?
Wichtig zu wissen: Auch wenn der Elterngeldanspruch entfällt, bleiben andere Leistungen erhalten. Vor allem:
- Kindergeld (aktuell 255 € monatlich pro Kind)
- Steuerliche Vorteile durch Kinderfreibetrag
- Elternzeit bleibt weiterhin möglich – allerdings dann ohne Lohnersatz
Außerdem können Eltern ggf. andere regionale oder betriebliche Leistungen beantragen – z. B. über Arbeitgeberzuschüsse, tarifliche Zusatzregelungen oder Landesprogramme.
Die Einkommensgrenze für das Elterngeld bleibt ab 2026 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Damit ist die Absenkung abgeschlossen, die ursprünglich bei 300.000 Euro für Paare lag. Wer diese Grenze überschreitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld – unabhängig vom Bruttoeinkommen oder der Kinderzahl.
Gleichzeitig gibt es Hoffnung auf Verbesserungen: Die neue Koalition hat Erhöhungen der Beträge und der Einkommensgrenze angekündigt. Ob und wann diese kommen, bleibt abzuwarten. Für betroffene Familien bedeutet das: weiter aufmerksam bleiben – und prüfen, ob die eigene Einkommenssituation 2026 unter der Grenze liegt. Denn selbst bei hohem Einkommen können Sonderausgaben oder Freibeträge den Unterschied machen.