Du denkst, 2.500 Euro netto im Monat geben Sicherheit?
Stimmt – bis einer von euch fehlt. Dann wird aus Planung plötzlich Realität, und die Frage stellt sich ganz nüchtern: Reicht die Witwenrente zum Leben?
In diesem Artikel schauen wir uns genau an, wie viel Hinterbliebene wirklich bekommen, worauf es bei der Berechnung ankommt – und warum der Unterschied zwischen Brutto und Netto mehr ausmacht, als viele denken.
Was ist die Witwenrente?
Witwenrente ist eine gesetzliche Leistung aus der Rentenversicherung.
Sie soll den Lebensunterhalt des hinterbliebenen Ehepartners sichern, wenn der andere stirbt – zumindest teilweise. Gezahlt wird sie monatlich, und zwar zusätzlich zur eigenen Rente oder zum Einkommen, allerdings mit Einschränkungen.
Voraussetzung ist, dass der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und die Ehe mindestens ein Jahr bestand. Wer nach dem Tod des Partners erneut heiratet, verliert den Anspruch. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sind seit Jahren gleichgestellt.
Man unterscheidet zwei Arten:
In den ersten drei Monaten – dem sogenannten Sterbevierteljahr – gibt es die volle Rente des Verstorbenen, egal wie viel du selbst verdienst. Danach wird dein Einkommen geprüft und kann die Witwenrente kürzen.
Die Witwenrente ist also kein Ersatz für das ganze wegfallende Einkommen, sondern eher eine finanzielle Entlastung. Wer viel verdient, bekommt weniger. Wer wenig hat, profitiert stärker – aber auch da reicht sie selten aus, um allein davon zu leben.
Was steht dir zu?
Ob du überhaupt Anspruch hast, hängt unter anderem davon ab, wie lange ihr verheiratet wart, ob dein Partner fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und ob du wieder geheiratet hast.
Die Regel ist klar: Ein Jahr Ehe muss bestanden haben – es sei denn, der Tod war unfallbedingt oder gewaltsam.
Es gibt zwei Varianten:
- Die kleine Witwenrente gibt’s nur unter bestimmten Voraussetzungen – unter 47, keine Kinder, nicht erwerbsgemindert. Sie beträgt 25 % der ursprünglichen Rente, maximal zwei Jahre lang (außer in Altfällen).
- Die große Witwenrente bekommst du dauerhaft, wenn du Kinder erziehst, 47 oder älter bist oder eine Erwerbsminderung vorliegt. Dann stehen dir 55 % zu – oder 60 %, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor 1962 geboren ist.
Drei Monate lang volle Zahlung
In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall bekommst du die volle Rente des Verstorbenen, ohne dass dein Einkommen angerechnet wird – das sogenannte Sterbevierteljahr.
Ab dem vierten Monat zählt dein eigenes Einkommen – abzüglich eines Freibetrags. Ab Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 Euro, plus 228,42 Euro für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Von allem, was darüber liegt, werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.
Die Witwenrente wird mit 3,74 % angehoben – das betrifft auch bestehende Ansprüche. Beispiel: Eine Witwenrente von 1.000 Euro steigt auf 1.037,40 Euro. Gleichzeitig steigen die Freibeträge automatisch mit – sie sind an den Rentenwert gekoppelt.
Wie hoch ist die Witwenrente bei 2.500 Euro netto?
Wenn du nach dem Tod deines Partners Witwenrente beantragst und selbst 2.500 Euro netto im Monat verdienst, wird deine eigene finanzielle Situation bei der Rentenhöhe nicht ignoriert.
Ab dem vierten Monat nach dem Todesfall erfolgt eine Einkommensanrechnung – und die kann deine Witwenrente erheblich reduzieren. Wie das konkret aussieht, schauen wir uns Schritt für Schritt an.
Schritt 1: Die gesetzliche Grundlage
Die Witwenrente ist in § 46 SGB VI geregelt. Sie steht dir zu, wenn:
- dein verstorbener Ehepartner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat,
- die Ehe mindestens ein Jahr bestand (Ausnahmen bei Unfalltod oder Gewaltverbrechen),
- du nicht erneut geheiratet hast.
Unterschieden wird zwischen der kleinen Witwenrente (25 % der Rente, befristet auf 24 Monate) und der großen Witwenrente (55 % nach neuem Recht, 60 % nach altem). Entscheidend für den Prozentsatz ist, ob die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ob ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. In diesem Beispiel gehen wir von der großen Witwenrente nach neuem Recht aus (also 55 %).
Schritt 2: Was passiert in den ersten drei Monaten?
In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall gilt das sogenannte Sterbevierteljahr. In dieser Zeit bekommst du die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen – ohne dass dein eigenes Einkommen angerechnet wird. Danach beginnt die eigentliche Berechnung mit Einkommensanrechnung.
Schritt 3: Der Freibetrag ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Freibeträge bei der Einkommensanrechnung:
Da du in diesem Beispiel kein Kind hast, bleibt es beim Grundfreibetrag.
Schritt 4: Deine Ausgangslage
- Eigenes monatliches Nettoeinkommen: 2.500,00 Euro
- Freibetrag: 1.076,86 Euro
Der Betrag, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 % von deiner Witwenrente abgezogen.
Rechnung:
- 2.500,00 € – 1.076,86 € = 1.423,14 € über dem Freibetrag
- 40 % von 1.423,14 € = 569,26 € Anrechnungsbetrag
Schritt 5: Die Rente deines verstorbenen Partners
Angenommen, dein Partner hätte eine eigene gesetzliche Altersrente von 1.800 Euro monatlich bezogen.
Die große Witwenrente beträgt in diesem Fall: 55 % × 1.800 € = 990,00 € vor Einkommensanrechnung
Jetzt wird der Anrechnungsbetrag abgezogen:
990,00 € – 569,26 € = 420,74 € verbleibende Witwenrente
Ergebnis: Trotz eines Anspruchs auf 990 Euro Witwenrente bleiben dir nur 420,74 Euro brutto übrig – weil dein Einkommen über dem Freibetrag liegt.
Wie hoch ist die Witwenrente bei 2.500 Euro Nettoeinkommen mit Kind?
Wenn du nach dem Tod deines Partners Anspruch auf Witwenrente hast und selbst 2.500 Euro netto verdienst, wirst du feststellen: Deine eigenen Einkünfte wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Aber – und das ist der wichtige Unterschied – wenn du Kinder hast, verbessert sich deine Ausgangslage spürbar. Denn für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag, der bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleibt.
Seit dem 1. Juli 2025 liegt dieser Grundfreibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wenn du ein Kind hast, das Anspruch auf Waisenrente hat, kommen noch einmal 228,42 Euro obendrauf. Damit steigt dein persönlicher Freibetrag auf 1.305,28 Euro. Erst der Teil deines bereinigten Einkommens, der darüberliegt, wird zu 40 % auf deine Witwenrente angerechnet.
Neue Rechnung:
- 2.500,00 € – 1.305,28 € = 1.194,72 €
- 40 % von 1.194,72 € = 477,89 €
- 990,00 € – 477,89 € = 512,11 € Witwenrente
Du bekommst also etwa 90 Euro mehr als ohne Kind – weil der Freibetrag höher ist.
Angenommen, dein verstorbener Partner hätte eine gesetzliche Rente von 1.800 Euro monatlich erhalten, beträgt dein ursprünglicher Anspruch auf große Witwenrente (nach neuem Recht) 55 % davon – also 990 Euro. Nach Anrechnung deines Einkommens bleiben dir davon noch rund 512,11 Euro. Hättest du kein Kind, läge der Freibetrag bei nur 1.076,86 Euro – dein anrechenbarer Betrag wäre dann 1.423,14 Euro, was eine Kürzung um 569,26 Euro bedeuten würde. Dir blieben in dem Fall nur 420,74 Euro übrig. Das zeigt: Mit Kind verbessert sich dein Anspruch um fast 100 Euro im Monat.
Je mehr Kinder du hast, desto höher steigt dein Freibetrag – pro Kind um weitere 228,42 Euro. Und das kann gerade für Alleinerziehende eine echte finanzielle Entlastung bedeuten, auch wenn die Witwenrente allein in der Regel nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Und wenn die Rente deines Partners höher war?
Wenn dein verstorbener Partner eine höhere gesetzliche Rente bezogen hat, wirkt sich das direkt positiv auf deinen Anspruch aus – zumindest auf den theoretischen Betrag der Witwenrente. Die Grundlage bleibt gleich: Du bekommst 55 % der Rente (nach neuem Recht) oder 60 % (wenn altes Recht gilt). Aber: Die Einkommensanrechnung bleibt bestehen, und genau dort wird der Unterschied spürbar.
Nehmen wir an, dein Partner hatte keine Rente von 1.800 Euro, sondern von 2.400 Euro im Monat. Dann liegt dein Anspruch auf große Witwenrente bei 55 % davon – also bei 1.320 Euro. Klingt erst mal nach einer ordentlichen Summe. Aber was bleibt davon tatsächlich übrig, wenn du selbst 2.500 Euro netto verdienst und ein Kind hast?
Dein Freibetrag beträgt mit einem Kind 1.305,28 Euro. Alles, was darüber liegt – also in diesem Fall 1.194,72 Euro – wird zu 40 % angerechnet. Das ergibt eine Kürzung von 477,89 Euro. Und die ziehst du jetzt von deinem Anspruch ab:
1.320 Euro – 477,89 Euro = 842,11 Euro Witwenrente brutto.
Im Vergleich zu einem Partner mit 1.800 Euro Rente (da wären es nach Anrechnung 512,11 Euro gewesen), bekommst du also gut 330 Euro mehr im Monat. Die höhere Rente des Verstorbenen macht sich also durchaus bemerkbar – vor allem, wenn dein eigenes Einkommen über dem Freibetrag liegt.
Wichtig ist: Der Anrechnungsbetrag bleibt gleich, solange dein Einkommen sich nicht ändert. Nur der Ausgangswert (also die berechnete Witwenrente vor Kürzung) wächst mit der Rente deines Partners. Je höher diese war, desto mehr bleibt dir am Ende – selbst nach Abzug.