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Wie kann ich herausfinden, wo ich meine Freistellungsaufträge habe?

Um herauszufinden, wo du Freistellungsaufträge erteilt hast, solltest du zuerst dein Onlinebanking prüfen – dort findest du in der Regel eine Übersicht. Falls das nicht möglich ist, helfen dir Nachfragen bei der Bank oder ein Blick ins ELSTER-Portal für vergangene Jahre. Eine eigene Liste oder ein Widerruf aller alten Aufträge kann helfen, wieder Ordnung reinzubringen.

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Du weißt, du hast irgendwo mal einen Freistellungsauftrag eingerichtet – vielleicht sogar bei mehreren Banken. Aber wo genau? Und wie viel hast du eigentlich schon vergeben? 400 € hier, 500 € da… oder waren’s vielleicht doch mehr? Keine Ahnung mehr. Und das ist ein Problem.

Denn der Sparerpauschbetrag – also der Teil deiner Kapitalerträge, auf den keine Abgeltungsteuer fällig wird – ist begrenzt: 1.000 € pro Person, 2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Wenn du mehr freistellst, als dir zusteht, wird’s teuer – du musst die zu viel freigestellten Erträge nachversteuern, und im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Also: besser rechtzeitig den Überblick zurückholen.

Hier kommt dein Fahrplan dafür. Kein Bürokratendeutsch, kein Steuerkauderwelsch – einfach klare Wege, wie du in Erfahrung bringst, wo und wie viele Freistellungsaufträge du vergeben hast.

1. Onlinebanking nutzen

Fast alle Banken zeigen dir heute im Onlinebanking oder in ihrer App an, wie viel Freistellungsbetrag du bei ihnen eingestellt hast – und teilweise auch, wie viel davon schon verbraucht wurde. Du musst nur wissen, wo du klicken musst. Hier ein paar Beispiele, wie du dahin kommst:

  • ING: App → „Profil“ → „Services“ → „Freistellungsauftrag“
  • Comdirect: Web → „Persönlicher Bereich“ → „Steuern“ → „Freistellungsauftrag“
  • Trade Republic: App → „Profil“ → „Steuerdaten“
  • Sparkassen & Volksbanken: Meist unter „Service-Center“, „Steuerdaten“ oder einfach über die Suchfunktion

Wenn du mehrere Konten bei derselben Bank hast, z. B. ein Tagesgeldkonto und ein Depot, wird der Freistellungsauftrag in der Regel bankweit vergeben – also ein Auftrag für alles, nicht pro Konto.

Wenn du Onlinebanking nutzt, ist das Ganze in wenigen Klicks erledigt. Und du hast sofort eine Zahl vor dir stehen – z. B. „Freigestellter Betrag: 500 €, davon genutzt: 300 €“. Das gibt dir direkt eine Einschätzung, ob da noch was frei ist oder nicht.

2. Banken direkt kontaktieren

Wenn du dir bei einer Bank unsicher bist, ob dort überhaupt noch ein Freistellungsauftrag läuft – oder wenn du keinen Onlinezugang mehr hast –, hilft nur eins: nachfragen.

Das geht ganz formlos:

  • Per E-Mail: z. B. „Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob bei Ihnen ein Freistellungsauftrag für mich vorliegt und in welcher Höhe?“
  • Per Telefon: Kundenservice anrufen, Steuer-ID bereithalten
  • Oder schriftlich, wenn’s ganz offiziell sein soll – dann bekommst du auch eine Bestätigung per Post

Die meisten Banken geben dir schnell Auskunft. Manche verschicken sogar automatisch einmal im Jahr eine Übersicht – oft zusammen mit der Steuerbescheinigung im Frühjahr.

3. ELSTER nutzen

Im ELSTER-Portal kannst du einsehen, wie viel Freistellungsbetrag tatsächlich genutzt wurde – also wie viel Kapitalertrag dir steuerfrei ausgezahlt wurde, weil ein Auftrag vorlag. Das hilft aber nur rückwirkend, nicht bei der Frage, was du jetzt gerade eingestellt hast.

Und wichtig: ELSTER zeigt nicht, wie viel du bei der Bank freigestellt hast – nur, wie viel Ertrag steuerfrei war, weil dein Auftrag dort gewirkt hat.

So gehst du vor:

  • Melde dich bei ELSTER an (mit Zertifikat oder BundID)
  • Gehe auf „Formulare & Leistungen“ → „Bescheinigungen verwalten“ → „Meine Bescheinigungen“
  • Lade die Bescheinigung über Kapitalerträge herunter – dort findest du die gemeldeten Beträge pro Bank

Diese Daten stehen meist ab März des Folgejahres bereit – also z. B. ab März 2026 für das Steuerjahr 2025.

4. Alte Unterlagen durchforsten

Wenn du mal Freistellungsaufträge erteilt hast, hast du irgendwann eine Bestätigung bekommen – per Post, per PDF oder als E-Mail. Auch Kontoauszüge enthalten oft einen kleinen Hinweis: „Freistellungsauftrag aktiv“ oder „Erträge steuerfrei aufgrund Freistellung“.

Wo du suchen kannst:

  • E-Mail-Postfach nach „Freistellungsauftrag“ durchsuchen
  • Jahressteuerbescheinigungen prüfen – dort steht oft, ob ein Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde
  • Papierunterlagen, falls du alte Kontoeröffnungen etc. noch abgeheftet hast

Das ist zwar etwas mühsam, aber manchmal die einzige Möglichkeit, wenn du z. B. gar nicht mehr weißt, wo du Konten hattest.

5. Übersicht erstellen

Mach dir eine kleine Tabelle. Excel reicht völlig. Wichtig ist nur, dass du eine Übersicht hast – und dir im besten Fall einmal im Jahr, z. B. im November, die Zeit nimmst, das zu prüfen und zu aktualisieren.

So könnte deine Tabelle aussehen:

Institut Freistellungsbetrag 2025 Genutzt (geschätzt) Kontakt
DKB 400 € 300 € service@dkb.de
Trade Republic 600 € 450 € support@traderepublic.com
Commerzbank 0 € (widerrufen) 0 € 069 / 136 20

Wenn du’s ganz sauber machen willst, hinterlegst du auch gleich deine Steuer-ID in der Liste – damit du beim nächsten Kontakt mit der Bank alles griffbereit hast.

6. Wenn du unsicher bist: Einfach alles widerrufen und neu aufsetzen

Wenn du wirklich keinen Überblick mehr hast und keine Lust auf Puzzlearbeit, dann gibt’s auch einen radikalen, aber effektiven Weg: Alle bisherigen Freistellungsaufträge widerrufen und komplett neu verteilen.

So könnte dein Schreiben aussehen:

„Hiermit widerrufe ich alle bisherigen Freistellungsaufträge bei Ihrem Haus und erteile ab sofort einen neuen Freistellungsauftrag in Höhe von X € für das Steuerjahr 2025. Meine Steuer-ID lautet: …“

Das kannst du per E-Mail oder über das Kontaktformular an die Bank senden. Achte darauf, das bis spätestens 15. Dezember 2025 zu tun – sonst greift die Änderung erst ab dem nächsten Jahr.

Wichtige Hinweise, die du nicht ignorieren solltest

  • Es gibt keine zentrale Datenbank, die dir sagt, wo du Freistellungsaufträge vergeben hast. Du musst es selbst nachhalten.
  • Das BZSt speichert nur, was genutzt wurde, nicht was du beantragt hast.
  • Wenn du den Sparerpauschbetrag überziehst, musst du die zu viel freigestellten Erträge nachträglich versteuern – samt Soli und ggf. Kirchensteuer.
  • Und wenn du’s über Jahre hinweg falsch machst, drohen irgendwann auch Bußgelder.

Fazit: Klarheit schaffen, bevor das Finanzamt nachfragt

Wenn du nicht mehr genau weißt, wo du überall Freistellungsaufträge laufen hast, solltest du das nicht auf die lange Bank schieben.

Es gibt keinen zentralen Ort, an dem du das gesammelt nachsehen kannst – du musst selbst aktiv werden, Schritt für Schritt. Onlinebanking, ELSTER, Kundenservice oder deine Unterlagen helfen dir dabei. Sobald du alles zusammengetragen hast, lohnt sich eine übersichtliche Liste, die du jedes Jahr kurz prüfst. So vermeidest du unangenehme Überraschungen, Steuernachzahlungen oder im schlimmsten Fall sogar Ärger mit dem Finanzamt. Einmal sauber aufgeräumt – und du hast dauerhaft Ruhe.

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Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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