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Wie viel darf man bei Elterngeld dazuverdienen?

Während des Elterngeldbezugs darfst du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Beim Basiselterngeld wird jeder Euro Zuverdienst angerechnet, beim ElterngeldPlus bleibt ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei. Je nach Modell lohnt sich ein Nebenverdienst unterschiedlich stark.

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Viele Eltern möchten während der Elternzeit nicht vollständig auf Einkommen verzichten – und fragen sich, wie viel sie beim Elterngeld dazuverdienen dürfen. Die gute Nachricht: Ein Zuverdienst ist erlaubt, allerdings gelten klare Grenzen bei Arbeitszeit und Höhe. Ob und wie stark dein Elterngeld gekürzt wird, hängt davon ab, welches Modell du nutzt – Basiselterngeld oder ElterngeldPlus.

Wie viel darf man bei Elterngeld dazuverdienen?

Wer Elterngeld bezieht, darf grundsätzlich weiter arbeiten – allerdings nur eingeschränkt. Damit das Elterngeld seine Funktion als Lohnersatzleistung erfüllt, gelten für den Zuverdienst klare Regeln. Die Höhe des Zuverdienstes beeinflusst direkt, wie viel Elterngeld du tatsächlich bekommst, und unterscheidet sich je nachdem, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehst.

Arbeitszeitbegrenzung: Maximal 32 Stunden pro Woche

Während des Bezugs von Elterngeld – egal ob Basis oder Plus – darfst du höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Wichtig dabei: Es zählt nicht jede Woche einzeln, sondern der durchschnittliche Arbeitsumfang im Monat. Du kannst also flexibel mal mehr, mal weniger arbeiten, solange der Monatsdurchschnitt die 32-Stunden-Grenze nicht überschreitet.

Diese Regelung gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wird das Elterngeld gekürzt, wenn man arbeitet?

Ja – wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird dein Elterngeld grundsätzlich gekürzt. Wie stark diese Kürzung ausfällt, hängt aber davon ab, welche Form des Elterngeldes du beziehst: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Entscheidend ist dabei vor allem, wie viel du vor der Geburt verdient hast und wie hoch dein Zuverdienst während der Elternzeit ist.

Kürzung beim Basiselterngeld: Jeder Euro zählt

Beim Basiselterngeld wird jeder Zuverdienst angerechnet. Das bedeutet: Sobald du während deiner Elternzeit Einkommen erzielst – sei es durch Teilzeit oder eine Nebenbeschäftigung –, wird dein Elterngeld entsprechend gekürzt.

Die Berechnung erfolgt so:

Elterngeld = 65 % der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Elterngeldbezugs

Beispiel:

  • Einkommen vor der Geburt: 2.000 € netto
  • Einkommen während Elternzeit: 800 €
  • Differenz: 1.200 €
  • Elterngeld = 65 % von 1.200 € = 780 €

Je mehr du also dazuverdienst, desto kleiner wird die Differenz – und desto weniger Elterngeld bekommst du. Die Kürzung beginnt ab dem ersten Euro, weshalb sich ein Zuverdienst während des Basiselterngelds selten lohnt – du bekommst nicht mehr Geld, sondern verschiebst nur den Anteil zwischen Arbeitseinkommen und Elterngeld.

Bessere Gestaltungsmöglichkeiten beim ElterngeldPlus

Anders sieht es beim ElterngeldPlus aus. Diese Variante ist dafür gedacht, dass du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest – und das ElterngeldPlus gezielt ergänzt.

Hier gilt:

  • Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld,
  • kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden,
  • und ein Teil deines Einkommens bleibt anrechnungsfrei.

Als grobe Faustregel:
Du darfst etwa 50 % deines früheren Nettoeinkommens dazuverdienen, ohne dass dein ElterngeldPlus komplett entfällt. Diese Regel gilt jedoch nur bis zu einem vorgeburtlichen Nettoeinkommen von 2.770 Euro pro Monat.

Beispiel:

  • Vor der Geburt: 2.400 € netto
  • 50 % = 1.200 € anrechnungsfreier Zuverdienst
  • Du kannst also bis zu 1.200 € in Teilzeit verdienen, ohne dass dein ElterngeldPlus vollständig gekürzt wird

Der Vorteil hier: Zuverdienst und ElterngeldPlus können sich gut ergänzen, wenn du deine Arbeitszeit clever gestaltest. Gerade für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten oder müssen, bietet das Modell mehr Flexibilität als das klassische Basiselterngeld.

Der Mindestbetrag gilt unabhängig von deinem Einkommen

Unabhängig von deinem Einkommen gilt:

  • Mindestsatz beim Basiselterngeld: 300 € pro Monat
  • Mindestsatz beim ElterngeldPlus: 150 € pro Monat

Selbst wenn dein Zuverdienst theoretisch dein Elterngeld „wegdrückt“, bekommst du immer mindestens den Mindestsatz – dieser Betrag wird nicht gekürzt. Das sorgt für eine gewisse finanzielle Sicherheit, selbst bei höherem Einkommen während der Elternzeit.

Abrechnung: Nach Ende der Bezugszeit wird das Einkommen überprüft

Zu Beginn zahlt die Elterngeldstelle das Elterngeld vorläufig, basierend auf deinen Angaben zum erwarteten Einkommen. Nach Ende der Bezugszeit musst du alle Gehaltsnachweise vorlegen – und es wird abgerechnet.

  • Hast du mehr verdient als angegeben, musst du Elterngeld zurückzahlen
  • Hast du weniger verdient, bekommst du eine Nachzahlung

Deshalb ist es wichtig, deine Einnahmen realistisch zu schätzen und regelmäßig zu kontrollieren.

Beispiel: Wird ein Nebenjob auf das Elterngeld angerechnet?

Die Frage, ob und wie ein Nebenjob während des Elterngeldbezugs angerechnet wird, beschäftigt viele Eltern. Die Antwort lautet: Ja, ein Nebenjob wirkt sich grundsätzlich auf das Elterngeld aus – aber wie stark, hängt davon ab, welche Art von Elterngeld du beziehst, wie viel du dazuverdienst und ob du vor der Geburt berufstätig warst.

Die folgenden Beispiele zeigen verschiedene typische Konstellationen – von Minijob über Teilzeit bis zur Kombination mit ElterngeldPlus – und erklären, was in der Praxis auf dein Elterngeld angerechnet wird und was nicht.

Minijob bei vorheriger Nicht-Erwerbstätigkeit: 300 Euro bleiben

Ausgangssituation: Sarah war vor der Geburt nicht berufstätig. Sie erhält daher den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld. Nach der Geburt nimmt sie einen Minijob mit 400 Euro brutto auf.

Berechnung: Bei einem Minijob werden keine Steuern oder Sozialabgaben abgezogen. Es wird lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 102,50 Euro abgezogen (Stand 2025). Damit ergibt sich ein Elterngeld-Netto von:

400 € – 102,50 € = 297,50 €

Da dieser Betrag unter dem Mindestelterngeld von 300 Euro liegt, bleibt Sarah beim Mindestbetrag. Das heißt: Sie bekommt weiterhin 300 Euro Elterngeld – der Minijob wird nicht angerechnet.

Ergebnis: Sarah hat insgesamt 700 Euro monatlich zur Verfügung (400 € Minijob + 300 € Elterngeld).

Teilzeit bei Basiselterngeld: Kürzung ab dem ersten Euro

Ausgangssituation: Michael verdiente vor der Geburt 2.000 Euro netto. Ohne Nebenjob würde er 1.300 Euro Basiselterngeld (65 %) bekommen. Nun arbeitet er in Teilzeit für 1.200 Euro netto.

Berechnung:

  • Einkommensdifferenz = 2.000 € – 1.200 € = 800 €
  • Basiselterngeld = 65 % von 800 € = 520 Euro

Gesamteinkommen:

1.200 € Teilzeit + 520 € Elterngeld = 1.720 Euro

Michael bekommt nur 520 Euro Elterngeld statt 1.300 €. Beim Basiselterngeld wird jeder Euro Zuverdienst angerechnet. Ein Nebenjob lohnt sich finanziell in der Regel nicht, da das Elterngeld stark gekürzt wird.

Teilzeit bei ElterngeldPlus: Günstiger Effekt bei 50 %-Teilzeit

Ausgangssituation: Michael entscheidet sich jetzt für ElterngeldPlus statt Basiselterngeld.

Teilzeitverdienst bleibt bei 1.200 Euro, vor der Geburt hatte er 2.000 Euro netto.

Berechnung:

  • Differenz: 2.000 € – 1.200 € = 800 €
  • ElterngeldPlus: 65 % von 800 € = 520 Euro
  • (Maximum: halbes Basiselterngeld = 650 €)

Da 520 € < 650 €, bekommt Michael die vollen 520 Euro ElterngeldPlus.

Laufzeit: ElterngeldPlus läuft 24 Monate statt 12.

Gesamteinkommen:

1.200 € + 520 € = 1.720 Euro monatlich, aber über doppelt so viele Monate wie beim Basiselterngeld.

Michael hat denselben monatlichen Betrag wie zuvor, aber durch die längere Bezugsdauer einen klaren Vorteil. ElterngeldPlus lohnt sich bei Teilzeit deutlich mehr als Basiselterngeld.

Optimales Beispiel mit 50 % Teilzeit

Ausgangssituation: Nina verdiente vor der Geburt 1.600 Euro netto und arbeitet jetzt für 800 Euro in Teilzeit (50 %).

Berechnung:

  • Einkommensdifferenz: 1.600 – 800 = 800 Euro
  • ElterngeldPlus: 65 % von 800 € = 520 Euro

Deckelbetrag beim ElterngeldPlus: 1.600 € × 65 % = 1.040 € → Hälfte = max. 520 €

Nina bekommt den maximalen Betrag an ElterngeldPlus, weil sie exakt 50 % ihres früheren Einkommens verdient – das ist die ideale Kombination für Teilzeitarbeit mit ElterngeldPlus.

Gesamteinkommen:

800 € Teilzeit + 520 € ElterngeldPlus = 1.320 Euro über 24 Monate

Minijob während Schwangerschaft zur Optimierung

Ausgangssituation: Julia war Hausfrau und hat vor der Geburt keinen Anspruch auf mehr als 300 Euro Elterngeld. In der Schwangerschaft nimmt sie einen Minijob mit 450 Euro an.

Berechnung:

  • Minijob: 450 €
  • Werbungskostenpauschale: –102,50 €
  • Elterngeld-Netto: 347,50 €
  • 65 % von 347,50 € = 226 Euro Elterngeld

Aber: Der Mindestsatz beim Elterngeld beträgt 300 €. Daher erhält Julia trotzdem 300 Euro, aber durch den Minijob hat sie zusätzliches Einkommen vor der Geburt und kann ggf. Rentenpunkte sammeln.

Der Minijob verbessert den Elterngeldanspruch nicht, aber hilft beim Aufbau von Rentenansprüchen und gibt finanziellen Spielraum in der Schwangerschaft.

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FAQ

Wie viel darf man bei Elterngeld dazuverdienen?
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Wird ein Nebenjob auf das Elterngeld angerechnet?
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Wird ein Nebenjob auf das Elterngeld angerechnet?
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Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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