Viele Väter nutzen die zwei klassischen Partnermonate, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen – und dafür Elterngeld zu beziehen.
Doch wie viel Geld steht dir dabei konkret zu? Die Antwort hängt vom Einkommen vor der Geburt und dem tatsächlichen Einkommensausfall während der Elternzeit ab. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie sich dein Elterngeld für zwei Monate berechnet – mit Rechenbeispielen und allem, was du wissen musst.
Wie funktioniert Elterngeld für mich als Vater?
Als Vater hast du denselben Anspruch auf Elterngeld wie die Mutter – egal ob du Vollzeit gearbeitet hast, in Teilzeit bleibst oder dir bewusst eine Auszeit nimmst.
Das Elterngeld soll dir ermöglichen, Zeit mit deinem Kind zu verbringen, ohne dabei auf dein Einkommen komplett verzichten zu müssen. Es geht also nicht nur um Formalitäten, sondern darum, dass du Teil der aktiven Elternzeitgestaltung bist – finanziell abgesichert.
Du bekommst Elterngeld, wenn du…
- mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst,
- dein Kind selbst betreust und erziehst,
- deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast,
- und dein Einkommen nach der Geburt wegfällt oder sich reduziert (z. B. durch Elternzeit oder Teilzeit).
Dabei musst du nicht zwingend der leibliche Vater sein. Auch wenn du ein Pflegekind, ein Enkelkind oder z. B. das Kind deiner Partnerin betreust (etwa als Stiefvater), kannst du Elterngeld erhalten, sofern du die Betreuung übernimmst und mit dem Kind zusammenlebst.
Einkommensgrenze beim Elterngeld: Wie viel darfst du maximal verdienen?
Seit April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze:
- Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 175.000 Euro entfällt dein Anspruch auf Elterngeld vollständig – auch bei nur einem Elternteil.
Diese Grenze gilt gemeinsam für das Paar – nicht pro Person. Liegt euer Einkommen darunter, habt ihr vollen Anspruch auf Elterngeld.
Wie berechnet sich das Elterngeld beim Vater?
Wenn du als Vater Elternzeit nimmst, hast du nicht nur Anspruch auf Elterngeld – es wird auch nach denselben Regeln berechnet wie bei der Mutter. Entscheidend ist, wie viel Einkommen du vor der Geburt hattest und was nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung, die dein fehlendes Einkommen ausgleicht – in der Regel zu 65 %, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr. Die monatliche Höhe liegt dabei zwischen 300 € und 1.800 €, abhängig vom Einkommen.
Welche Monate zählen für die Berechnung?
Für die Elterngeldberechnung wird dein Bruttoeinkommen aus den 12 Monaten vor dem Monat der Geburt betrachtet. Das ist der sogenannte Bemessungszeitraum. Wichtig: Es zählen nur volle Kalendermonate, die auch abgerechnet wurden.
Beispiel: Wenn dein Kind am 13. Juni 2022 geboren wurde, läuft der Bemessungszeitraum von Juni 2021 bis Mai 2022. Hast du in dieser Zeit z. B. in Kurzarbeit, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit kein Einkommen erzielt, kann sich der Zeitraum verschieben.
Wie wird das „Elterngeld-Netto“ für dich als Vater berechnet?
Anders als bei deinem normalen Gehaltsnachweis, rechnet die Elterngeldstelle mit einem pauschalen Netto.
Das nennt sich „Elterngeld-Netto“ – und wird folgendermaßen berechnet:
- Gesamtes Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate wird addiert
- Der Durchschnitt wird durch 12 geteilt
- Anschließend werden pauschal folgende Abzüge abgezogen:
- 102,50 € Arbeitnehmerpauschbetrag pro Monat
- Pauschale Steuern je nach Steuerklasse
- Sozialversicherungsbeiträge (rund 21 % bei gesetzlich Versicherten: 10 % Rentenversicherung, 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 2 % Arbeitslosenversicherung)
Das Ergebnis ist dein „Elterngeld-Netto“ – also die Berechnungsgrundlage für deine Auszahlung.
Wie hoch ist die Ersatzrate?
Die Standard-Ersatzrate liegt bei 65 %, wenn dein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.240 € und 2.770 € lag.
Wer weniger verdient hat, erhält einen höheren Prozentsatz, gestaffelt nach Einkommen:
- 1.000–1.200 €: Ersatzrate bei 67 %
- 1.000 € oder weniger: Die Ersatzrate steigt pro 2 € unter 1.000 um 0,1 Prozentpunkte, bis zu maximal 100 %
Beispiel: Verdienst du 800 € netto im Monat, liegst du 200 € unter 1.000 €. Das ergibt 100 Schritte à 0,1 % → zusätzliche 10 % → 77 % Ersatzrate
Zusätzliche Zahlungen für Väter
Neben dem regulären Elterngeld kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten, die deinen Anspruch deutlich erhöhen.
Geschwisterbonus
Wenn im Haushalt noch ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt oder zwei Kinder unter 6 Jahren, bekommst du einen Geschwisterbonus:
- Höhe: 10 % des Elterngeldes, mindestens 75 Euro
Beispiel: Wenn du 1.300 Euro Elterngeld bekommst, erhältst du zusätzlich 130 Euro → insgesamt 1.430 Euro monatlich
Mehrlingszuschlag
Bei Zwillingen oder Mehrlingen gibt es pro weiterem Kind einen pauschalen Zuschlag von 300 Euro pro Monat.
Beispiel: Du bekommst für ein Zwillingspaar zusätzlich 300 Euro → aus 1.300 Euro Elterngeld werden 1.600 Euro pro Monat
Diese Zusatzbeträge werden nicht von der Höhe deines Einkommens beeinflusst und gelten unabhängig davon, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehst.
Wie viel Elterngeld bekommt der Vater bei 2 Monaten?
Wenn du als Vater zwei Monate Elternzeit nimmst, hast du Anspruch auf Basiselterngeld – genau wie die Mutter. Die Berechnung läuft dabei nach denselben Regeln: Entscheidend ist, wie viel Einkommen dir durch die Elternzeit wegfällt, und wie hoch dein durchschnittliches Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt war. Für zwei Monate bekommst du also zwei volle Elterngeldzahlungen – die Höhe richtet sich nach deiner Einkommenssituation.
Das Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 % deines Elterngeld-Nettoeinkommens, wenn dein Einkommen im Bereich von 1.240 bis 2.770 Euro netto monatlich liegt. Es gibt aber höhere Ersatzraten für Väter mit geringerem Einkommen. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro monatlich, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro.
Beispiel 1: 2.000 Euro netto vor der Geburt, kein Einkommen in Elternzeit
- Vorheriges Nettoeinkommen: 2.000 Euro
- Einkommen während Elternzeit: 0 Euro
- Einkommensverlust: 2.000 Euro
- Ersatzrate: 65 %
- Elterngeld: 2.000 × 0,65 = 1.300 Euro pro Monat
In diesem Fall bekommst du für zwei Monate insgesamt:
- 2 × 1.300 € = 2.600 Euro Elterngeld
Beispiel 2: 2.000 Euro vor der Geburt, 600 Euro in Teilzeit während Elternzeit
- Vorheriges Einkommen: 2.000 Euro
- Teilzeiteinkommen: 600 Euro
- Einkommensdifferenz: 1.400 Euro
- Ersatzrate: 65 %
- Elterngeld: 1.400 × 0,65 = 910 Euro pro Monat
In diesem Fall bekommst du:
- 2 × 910 € = 1.820 Euro Elterngeld für 2 Monate
Beispiel 3: Geringverdiener mit 900 Euro netto vor der Geburt
- Einkommen unter 1.000 Euro → Ersatzrate steigt auf ca. 72,5 %
- Elterngeld: 900 × 0,725 = 652,50 Euro pro Monat
- Für zwei Monate: 2 × 652,50 € = 1.305 Euro
Bei niedrigem Einkommen profitierst du also von einer höheren Ersatzquote – du bekommst anteilig mehr ersetzt.
Mindestbezugsdauer für Väter
Du kannst Elterngeld ab mindestens zwei Monaten beantragen. Genau das nutzen viele Väter – oft als sogenannte Partnermonate, zum Beispiel im 3. und 4. Lebensmonat des Kindes.
So erhalten beide Eltern Elterngeld, und die Gesamtdauer kann auf 14 Monate verlängert werden. Wichtig: Beide Elternteile müssen mindestens 2 Monate nehmen, damit der volle Anspruch (14 Monate) greift. Ansonsten bleibt es bei 12 Monaten Basiselterngeld.
Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. 2021 lag die bundesweite Beteiligung bei 46,2 %, in Bundesländern wie Sachsen sogar bei 56,3 %. Die klassische Variante: Zwei Monate Elterngeld – zum Beispiel nach der Geburt oder zum Übergang zurück in den Beruf. Aber auch längere Elternzeiten und ElterngeldPlus werden zunehmend beliebter.
Wenn du als Vater zwei Monate Elternzeit nimmst, bekommst du für jeden Monat Basiselterngeld – in der Regel 65 % deines Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei 2.000 Euro netto sind das 1.300 Euro monatlich, also 2.600 Euro für zwei Monate. Auch bei Teilzeit oder geringem Einkommen bekommst du Elterngeld – angepasst an deine tatsächliche Einkommenslücke. Zwei Monate lohnen sich also nicht nur emotional, sondern auch finanziell – und geben dir die Chance, den Start mit deinem Kind bewusst mitzugestalten.