Auch wenn das Elterngeld steuerfrei ist, muss es in der Steuererklärung angegeben werden – und zwar aus gutem Grund: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann deinen persönlichen Steuersatz erhöhen. Deshalb fragt das Finanzamt in der Einkommensteuererklärung gezielt danach. Damit du keine Fehler machst, zeigen wir dir, wo genau das Elterngeld eingetragen wird, was du dabei beachten musst und warum diese Angabe verpflichtend ist.
Wo trage ich Elterngeld in der Steuererklärung ein?
Du trägst das Elterngeld im Hauptvordruck deiner Einkommensteuererklärung ein – offiziell heißt dieses Formular ESt 1A (früher bekannt als „Mantelbogen“).
- Richtige Zeile: Zeile 43
- Bezeichnung: „Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“
Hier werden alle steuerfreien Leistungen aus dem Inland eingetragen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen – also auch das Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld.
Auch wenn du sonst kein oder nur geringes Einkommen hattest, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du im Jahr mehr als 410 Euro Elterngeld bekommen hast. Das liegt daran, dass der Staat durch das Elterngeld deinen persönlichen Steuersatz neu berechnet – und das kann zu einer Steuernachzahlung führen.
Beispiel: Wenn dein Partner 50.000 Euro verdient hat und du 18.000 Euro Elterngeld erhalten hast, wird der Steuersatz auf die 50.000 Euro nicht wie üblich mit rund 14 %, sondern mit dem durch das Elterngeld angehobenen Satz von z. B. 18 % angewendet. Daraus ergibt sich oft eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich.
Automatische Datenübermittlung
Die Elterngeldstelle übermittelt die erhaltenen Elterngeldbeträge elektronisch an das Finanzamt. Dennoch musst du das Elterngeld selbst zusätzlich in deiner Steuererklärung angeben. Hintergrund: Das Finanzamt darf deine Erklärung nicht ohne Angaben zu steuerrelevanten Leistungen bearbeiten, auch wenn die Zahlen bereits vorliegen.
Tipp: Die genaue Summe findest du auf dem Elterngeldbescheid, den du nach der Geburt erhalten hast. Alternativ kannst du bei der Elterngeldstelle einen Ausdruck anfordern.
Achtung bei anderen Leistungen: Elterngeld ist nicht Kurzarbeitergeld
In Zeile 43 gehört nur das Elterngeld (sowie vergleichbare steuerfreie Lohnersatzleistungen aus dem Inland).
Nicht in Zeile 43 gehören:
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Aufstockungsbeträge aus Arbeitszeitkonten
Diese Leistungen werden – je nach Art – in anderen Formularen (z. B. Anlage N) berücksichtigt. Wichtig ist also die korrekte Zuordnung, um Nachfragen und Verzögerungen beim Finanzamt zu vermeiden.
Sonderfall: Elterngeld aus dem Ausland
Wenn du in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz Elterngeld erhalten hast (z. B. als Grenzgänger oder Rückkehrer), musst du den Betrag in Zeile 44 eintragen – dort werden ausländische steuerfreie Einkommensersatzleistungen erfasst, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Wie viel Steuern muss man bei Elterngeld nachzahlen?
Das Elterngeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen – wie auch Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Diese sind nach § 32b EStG steuerfrei, aber sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Das heißt:
- Dein Elterngeld selbst wird nicht besteuert,
- aber es wird bei der Berechnung deines Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt.
Das Finanzamt tut so, als hättest du während des Jahres mehr Einkommen, um deinen Steuersatz zu ermitteln – dieser wird dann auf dein reguläres Einkommen angewendet. Dadurch kann es zu erheblichen Nachzahlungen kommen, selbst wenn das Elterngeld gar nicht direkt besteuert wird.
So funktioniert der Progressionsvorbehalt:
- Das Finanzamt berechnet deinen Steuersatz zunächst auf Basis deines Einkommens ohne Elterngeld.
- Dann wird dein Einkommen inklusive Elterngeld betrachtet – daraus ergibt sich ein höherer Steuersatz.
- Dieser neue Steuersatz wird rückwirkend auf dein reguläres Einkommen angewendet.
Das kann deine Steuerlast erheblich erhöhen – je nach Höhe des Elterngelds und Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin.
Rechenbeispiele: So hoch können die Nachzahlungen sein
Beispiel 1: Mittleres Einkommen mit hohem Elterngeld
- Einkommen (Ehepartner): 50.000 Euro
- Elterngeld (12 × 1.500 €): 18.000 Euro
- Steuerlast ohne Elterngeld: ca. 6.980 Euro bei 13,96 %
- Steuerlast mit Progressionsvorbehalt: ca. 9.070 Euro bei 18,14 %
- Nachzahlung: 2.090 Euro
Beispiel 2: Durchschnittliche Nachzahlung
Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Nachzahlung bei Elterngeldbezug bei etwa 1.000 bis 1.100 Euro – in vielen Fällen sogar mehr.
Beispiel 3: Hohe Einkommen mit Progressionseffekt
- Einkommen: 90.000 Euro
- Elterngeld: 12.000 Euro
- Ohne Progressionsvorbehalt: Steuersatz bei 30 %
- Mit Progressionsvorbehalt: Steuersatz steigt auf 34 %
- Steuerlast erhöht sich um ca. 2.400–3.000 Euro
Wovon hängt die Höhe der Nachzahlung beim Elterngeld ab?
Mehrere Faktoren beeinflussen, wie hoch deine Steuernachzahlung tatsächlich ausfällt:
Steuerklasse während der Elternzeit
Viele Paare wechseln vor der Geburt in die Kombination III/V, um das Elterngeld durch Steuerklasse III zu erhöhen. Doch diese Kombination führt häufig dazu, dass insgesamt zu wenig Lohnsteuer abgeführt wird – was später zu Nachzahlungen führt.
Höhe des Elterngeldes
Je höher das Elterngeld, desto größer ist der Progressionseffekt. Bei Höchstbeträgen von 1.800 Euro im Monat (21.600 Euro im Jahr) ist die Wirkung besonders spürbar.
Einkommen des Partners
Wenn der andere Elternteil weiter voll verdient, wird das gesamte Familieneinkommen bei gemeinsamer Veranlagung zusammen betrachtet. Das kann dazu führen, dass der Steuersatz insgesamt deutlich steigt – obwohl das Elterngeld selbst nicht versteuert wird.
Zeitpunkt des Elterngeldbezugs
Weil das Finanzamt nach dem Zuflussprinzip rechnet, kannst du durch geschickte Planung (z. B. Verschiebung über den Jahreswechsel) Einfluss auf die Steuerlast nehmen. Wird das Elterngeld auf zwei Steuerjahre verteilt, reduziert sich die Progression im Einzelfall deutlich.