Nein, bei Zwillingen gibt es keine doppelte Elternzeit. Die Elternzeitregelung bleibt dieselbe wie bei Einzelkindern: 12 Monate Basiselterngeld plus 2 zusätzliche Partnermonate, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen. Aber: Ihr könnt durch ElterngeldPlus den Bezugszeitraum verdoppeln und so bis zu 28 Monate absichern.