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Kann Jahrgang 1965 mit 63 Jahren in Rente gehen?

Wenn du Jahrgang 1965 bist, kannst du nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, liegt das früheste abschlagsfreie Rentenalter bei 65 Jahren, sofern du 45 Beitragsjahre erfüllt hast. Willst du mit 63 in Rente, musst du mit Abschlägen rechnen: 0,3 % pro Monat, das sind 14,4 % bei vier Jahren früherem Renteneintritt.

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