Muss ich als Freiberufler in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein?
Nein. Die Förderberechtigung für Selbständige ergibt sich aus den Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, nicht aus der Rentenversicherungspflicht. Eine Steuererklärung ist die einzige Voraussetzung.