Ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist als Arbeitnehmer förderberechtigt. Ein nicht sozialversicherungspflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer muss prüfen, ob Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG vorliegen.