Nur in einem ganz speziellen Fall: Wenn dein Kind eine Behinderung hat, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und es sich deshalb nicht selbst versorgen kann. Dann kann das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus – also theoretisch auch bis 27 oder länger – gezahlt werden. Wichtig: Ärztliche Nachweise sind Pflicht.