Mutterschaftsgeld gibt es während der Mutterschutzfrist, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Wie viel man bekommt, hängt vom Einkommen und der Versicherung ab. Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse, der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum vorherigen Nettogehalt. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen bekommen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung.