Bei der Geburt eines Kindes erhalten Beamte neben dem regulären Elterngeld auch oft zusätzliche Zahlungen, abhängig vom Bundesland. Manche Länder wie Hessen zahlen eine einmalige Babybeihilfe von 500 Euro, während Sachsen-Anhalt 300 Euro bietet. Zudem gibt es Familienzuschläge, die je nach Bundesland und Kinderanzahl variieren – beispielsweise bis zu 320 Euro monatlich in Bayern mit einem Kind. Diese Zuschläge werden jedoch nicht für die Elterngeldberechnung berücksichtigt, da sie als nachgeburtliches Einkommen gelten.