Das hängt davon ab, ob es ein Testament gibt und ob Kinder vorhanden sind. Ohne Testament bekommst du als Ehefrau ein Viertel oder die Hälfte – je nachdem, wie der Güterstand geregelt war. Wenn du in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hast und es Kinder gibt, erbst du pauschal die Hälfte. Hausrat und persönliche Dinge gehören dir ohnehin.