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Was ist die Obergrenze beim Elterngeld?

Ab April 2025 gilt: Wer mehr als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr hatte, bekommt gar kein Elterngeld mehr – egal ob allein oder zu zweit. Vorher waren’s mal 250.000 € (Alleinerziehende) oder 300.000 € (Paare). Jetzt wird deutlich härter ausgesiebt.

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