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Was passiert mit der Vorabpauschale, wenn ich einen ETF verkaufe?

Dann wird’s gegengerechnet. Alles, was du vorher über die Vorabpauschale an Steuern gezahlt hast, wird beim Verkauf vom tatsächlichen Gewinn abgezogen. Du zahlst also nur den Rest – keine Doppelbesteuerung, aber eben auch keine Rückerstattung, wenn’s später ein Verlust wird.

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