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Was passiert mit einem nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag?

Ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag verfällt am Jahresende – du kannst ungenutzte Beträge nicht ins nächste Jahr übertragen. Das bedeutet, dass du weniger Steuern sparst, als du eigentlich könntest. Beispiel: Du hast bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 500 Euro, aber nur 300 Euro an Kapitalerträgen erzielt. Die ungenutzten 200 Euro kannst du nicht mehr anderweitig einsetzen. Um das zu vermeiden, lohnt es sich, die Verteilung deiner Freistellungsaufträge regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. So kannst du sicherstellen, dass du deinen gesamten Sparerpauschbetrag optimal nutzt.

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