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Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn ich sterbe?

Bei einem Auszahlungsplan ist das Restkapital vererbbar. Bei einer Leibrente enden die Zahlungen mit dem Tod, außer es wurde eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart. Der überlebende Ehepartner kann das Vermögen ohne Abzüge auf seinen eigenen Vertrag übertragen.