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Was passiert, wenn ich vorzeitig an mein Geld will?

Eine Entnahme von gefördertem Vermögen vor dem 65. Lebensjahr (bzw. vor Altersrentenbezug) gilt als schädliche Verwendung. Alle Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden. Ausnahmen: Wohneigentum-Entnahme und Kleinbetragsrente.