Was zählt nicht als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente?
Nicht alles, was Geld bringt, gilt als „Hinzuverdienst“. Pflegegeld, Erbschaften, Entschädigungen aus Werkstätten für behinderte Menschen und ähnliche Leistungen zählen nicht. Nur echtes Einkommen aus Arbeit oder Selbstständigkeit wird angerechnet.