Da die Reform nicht umgesetzt wurde, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kindergrundsicherung. Ursprünglich hätte jedes Kind den Kindergarantiebetrag erhalten (unabhängig vom Einkommen der Eltern), während der Zusatzbetrag für Kinder aus Familien mit geringem oder keinem Einkommen vorgesehen war. Diese Leistung existiert 2025 nicht. Stattdessen kann – wie bisher – geprüft werden, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag, Bürgergeld oder Wohngeld besteht.