Eine Mutter, die kein eigenes Einkommen hat, bleibt grundsätzlich unterhaltspflichtig für ihre Kinder, auch wenn sie selbst keine Einkünfte erzielt. Der Unterhalt wird jedoch in der Regel auf das Einkommen des anderen Elternteils umgelegt. Sollte die Mutter nicht erwerbstätig sein, wird ihr ein fiktives Mindesteinkommen zugerechnet, basierend auf dem Sozialhilfesatz. Im Jahr 2025 beträgt dieses fiktive Einkommen 502 Euro monatlich (basierend auf dem ALG II-Regelsatz). Ihre Unterhaltspflicht wird in die Berechnung des Gesamtbedarfs für das Kind integriert, wobei das Einkommen des Vaters oder des anderen unterhaltspflichtigen Elternteils vollständig herangezogen wird.