Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?
Nicht angerechnet werden z. B. Waisenrenten, Riester-Renten, bedarfsorientierte Sozialleistungen oder Einkommen, das unterhalb des Freibetrags liegt. Entscheidend ist immer das bereinigte Netto, nicht das Brutto.