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Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Nicht angerechnet werden z. B. Waisenrenten, Riester-Renten, bedarfsorientierte Sozialleistungen oder Einkommen, das unterhalb des Freibetrags liegt. Entscheidend ist immer das bereinigte Netto, nicht das Brutto.

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