Niemand – denn die Kindergrundsicherung wurde nicht eingeführt. Das ursprünglich geplante Reformpaket wurde 2024 vor dem Ende der Ampel-Koalition gestoppt. Stattdessen gelten weiterhin die bisherigen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld für Kinder oder das Bildungs- und Teilhabepaket – allerdings getrennt und mit eigenen Anträgen.