Die Mütterrente erhalten Personen, die ein Kind überwiegend erzogen haben – in der Regel Mütter, aber auch Väter, Pflege- oder Adoptiveltern können anspruchsberechtigt sein. Entscheidend ist, dass während der Erziehungszeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Aktuell gibt es bis zu 2,5 Rentenpunkte pro Kind bei Geburten vor 1992 (ca. 101,98 Euro) und 3 Punkte bei Geburten ab 1992 (ca. 122,37 Euro).