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Wer darf ein Kinderdepot eröffnen?

Ein Depot für ein Kind darf nur von den gesetzlichen Vertretern eröffnet werden – in der Regel sind das beide Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht. Großeltern, Paten oder andere Angehörige dürfen das Depot nicht eigenständig eröffnen, können aber eine Einzahlungs- oder Verwaltungsvollmacht erhalten, wenn die Eltern zustimmen.

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