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Wer darf sich Privatier nennen?

Privatier darf sich jeder nennen, der seinen Lebensunterhalt überwiegend aus eigenem Vermögen bestreitet und nicht mehr auf Erwerbsarbeit angewiesen ist. Das Vermögen kann aus Kapitalerträgen, Mieten oder Erbschaften stammen. Es gibt keine gesetzliche Definition, sodass der Begriff individuell interpretiert werden kann.

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