Der Riester-Vertrag geht an denjenigen, der im Vertrag als Begünstigter angegeben ist. Für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner des Verstorbenen gibt es besondere Regelungen, die eine Übertragung des Guthabens auf ihren eigenen Riester-Vertrag ermöglichen. Diese Übertragung muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers erfolgen. Für Kinder oder andere Erben, die nicht als Begünstigte im Vertrag vermerkt sind, gilt, dass sie den Vertrag nur ohne die staatlichen Zulagen und Steuervorteile erben können, was zu einer Rückzahlungspflicht führt.