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Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Anspruch auf die Mütterrente haben Elternteile, die Kinder erzogen haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Auch Pflege-, Stief- und Adoptiveltern können die Mütterrente erhalten, wenn sie die Erziehungszeit übernommen haben.

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