Grundsätzlich alle, die ein Kind erzogen haben – egal ob Mutter, Vater, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern. Wichtig ist nur, dass du wirklich überwiegend erzogen hast und das nachweisen kannst. Auch Großeltern oder andere Verwandte können Anspruch haben, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen gelebt hat.