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Wer kontrolliert Freistellungsaufträge?

Die Kontrolle liegt sowohl bei den Banken als auch beim Finanzamt. Jede Bank prüft, ob der Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet ist und ob er für die entsprechenden Kapitalerträge ausreicht. Das Finanzamt überwacht hingegen, ob die Gesamtsumme deiner Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag überschreitet. Dank der automatischen Meldung durch die Banken ist eine doppelte Nutzung ausgeschlossen. Du selbst solltest aber regelmäßig prüfen, ob deine Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt sind, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.

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