Wenn die Mutter nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, fällt die gesamte Unterhaltspflicht auf den anderen Elternteil, vorausgesetzt, dieser ist finanziell in der Lage, den vollen Bedarf des Kindes zu decken. Sollte die Mutter beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Umständen keine Einkünfte haben, wird ihr fiktives Einkommen in die Berechnung einbezogen. In der Praxis bedeutet dies oft, dass der Vater die gesamte Zahlung übernehmen muss, sofern dessen Einkommensverhältnisse dies zulassen.