Ja. Auch Einzahlungen über dem Förderhöchstbetrag (bis zum Maximalbetrag von 6.840 EUR pro Jahr) wachsen in der Ansparphase steuerfrei. Keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale. Bei der Auszahlung werden diese nicht geförderten Beiträge allerdings nur nach dem Ertragsanteil besteuert, nicht voll nachgelagert.