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Werden Freistellungsaufträge an das Finanzamt gemeldet?

Ja, seit 2011 melden Banken alle Freistellungsaufträge und die tatsächlich genutzten Beträge an das Finanzamt – und zwar automatisch. Das Finanzamt prüft auf diese Weise, ob die Gesamtsumme deiner Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag überschreitet. Diese Transparenz sorgt dafür, dass keine Freistellungsaufträge „doppelt“ genutzt werden können. Falls du dich unsicher fühlst, kannst du dich jederzeit an das Finanzamt oder an deine Bank wenden, um zu klären, ob alles korrekt erfasst wurde.

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