Nein, nicht immer. Falls dein persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt, kannst du in der Steuererklärung die sogenannte "Günstigerprüfung" beantragen – dann wird dein individueller Steuersatz angewendet, was oft günstiger ist. Zudem gibt es Sonderfälle, z. B. ausländische Kapitalerträge, auf die bereits eine Quellensteuer gezahlt wurde und die du dir in Deutschland anrechnen lassen kannst.