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Werden Kindererziehungszeiten automatisch bei der Rente berücksichtigt?

Nein. Ohne Antrag geht da gar nichts. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet Kindererziehungszeiten nur dann an, wenn du den V0800 ausfüllst und einreichst – ganz egal, ob du Mutter, Vater oder Pflegeelternteil bist.

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