Werden Kindererziehungszeiten automatisch bei der Rente berücksichtigt?
Nein. Ohne Antrag geht da gar nichts. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet Kindererziehungszeiten nur dann an, wenn du den V0800 ausfüllst und einreichst – ganz egal, ob du Mutter, Vater oder Pflegeelternteil bist.