Das Finanzamt prüft im Rahmen deiner Einkommensteuerveranlagung, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die Zulage. Wenn ja, bekommst du die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Die Zulage bleibt trotzdem auf deinem Vertrag. Du bekommst also immer mindestens die Zulage, eventuell aber mehr.