Bei der Besteuerung gibt's einen entscheidenden Unterschied zu normalen Riester-Renten: Bei Wohn-Riester wird nicht eine monatliche Geldrente versteuert, sondern die Mietersparnis, die du durch deine eigene Immobilie hast. Dafür wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein sogenanntes "fiktives Wohnförderkonto" für dich eingerichtet. Dort werden deine geförderten Beiträge und die staatlichen Zulagen verbucht. Bei der Besteuerung hast du zwei Optionen: Einmalbesteuerung: Du kannst den Betrag auf dem Wohnförderkonto zu Beginn der Rentenphase mit einem Rabatt von 30% auf einmal versteuern. Verteilte Besteuerung: Du kannst den Betrag auch über einen längeren Zeitraum (bis zu Ihrem 85. Lebensjahr) versteuern lassen. Die Besteuerung erfolgt nach dem Prinzip der "nachgelagerten Besteuerung" – das heißt, während du ansparst, zahlst du keine Steuern darauf, erst wenn du im Ruhestand bist.