Die Steuer auf Beamtenpensionen ist grundsätzlich vergleichbar mit der Besteuerung von Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe der Pension und den individuellen Freibeträgen ab. Der Versorgungsfreibetrag reduziert die Steuerlast, aber dieser Freibetrag sinkt jährlich. Bei einem höheren Einkommen steigt die Steuerprogression, was bedeutet, dass Beamte mit höheren Pensionen prozentual mehr Steuern zahlen. Im Durchschnitt zahlen Beamte je nach Höhe der Pension und Steuerklasse einen erheblichen Teil ihrer Bezüge an Steuern.