Eine abschlagsfreie Rente mit 63 ist nur möglich, wenn du vor dem 1. Januar 1953 geboren wurdest. Für jüngere Jahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Beispiel: Jahrgang 1959 kann mit 64 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente. Ab Jahrgang 1964 liegt das Mindestalter bei 65 Jahren. Wichtig sind außerdem die 45 Beitragsjahre. Hast du diese nicht, kannst du durch Sonderzahlungen oder Minijobs fehlende Zeiten ausgleichen.