Die Erkrankung muss mindestens 6 Monate andauern – und zwar so, dass du weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kannst. Bei weniger als 3 Stunden gibt’s die volle EM-Rente, bei 3 bis unter 6 Stunden die teilweise. Wichtig: Die Prognose muss ärztlich gesichert sein, nicht nur eine vage Vermutung.