Der Anspruch auf Kinderzuschlag hängt vom Einkommen und der Haushaltskonstellation ab. Es gibt keine starre Obergrenze, weil Freibeträge und Wohnkosten mit einbezogen werden. Grundsätzlich gilt: Eltern dürfen nicht so viel verdienen, dass sie ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den des Kindes vollständig. Als grobe Orientierung liegt die obere Einkommensgrenze bei etwa 1.900 bis 2.600 Euro netto für Paare – abhängig von Miete, Kinderzahl und weiteren Faktoren. Am besten ist ein digitaler Anspruchsrechner (z. B. auf der Seite der Familienkasse), um die eigene Situation zu prüfen.